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Montag, 16 Dezember 2024 22:25

Windows 11 und Datenschutz

Nutzen Sie Windows 11 und MS 365 als Praxissoftware? Dann müssen Sie sich mit den entsprechenden Datenschutzmaßnahmen und der Konfiguration Ihrer Software befassen. VKHD-Beirätin Bettina Henkel erläutert, was Sie dabei berücksichtigen müssen.
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Derzeit kursiert unter Kolleg*innen das Gerücht, dass die Aufbewahrungsfristen für Patientenakten ab 2025 geändert würden. VKHD-Beirätin Bettina Henkel stellt dies richtig und erläutert für die VKHD-Mitglieder die Rechtslage.
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Das Aus der Ampelregierung hat Folgen für alle Politikbereiche, so auch für die Gesundheitspolitik. Aus Sicht der Homöopathie-Befürworter sind Neuwahlen nicht die schlechteste Nachricht.
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Anfang des kommenden Jahres wird die elektronische Rechnung auch in der Privatwirtschaft zur Pflicht. Auch selbstständige Unternehmer*innen sowie Freiberufler können davon betroffen sein. Bettina Henkel hat für unsere Mitglieder zusammengestellt, welche Auswirkungen dies hat, wer ab wann davon betroffen ist und welche Ausnahmen es gibt?
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Der Versuch, die Homöopathie aus der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen, ist momentan nicht aktuell. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass im Hintergrund weiter über einen solchen Schritt nachgedacht wird. VKHD-Beirätin Bettina Henkel hat rechtliche Argumente gegen die Streichung entsprechender Leistungen und Hintergründe zum Thema zusammengefasst.
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Auch durch Heilpraktiker-Leistungen entstandene Gesundheitskosten können grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. VKHD-Beirätin Bettina Henkel erläutert, was Sie hierzu wissen sollten.
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Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Wir empfehlen deshalb allen Website-Betreibern, die Website zu überprüfen und gegebenenfalls kleine Änderungen vorzunehmen.
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Kommen Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit oder den Fehler eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu Schaden, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung zeigen Sie eine professionelle Sorgfalt zum Schutz Ihrer Patient*innen und schützen sich selbst vor möglichen finanziellen Schäden.
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Im Januar startete eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte und von der in vivo GmbH durchgeführte Online-Befragung zum empirischen Gutachten zu unserem Berufsstand, über die wir unsere Mitglieder informiert haben. Parallel dazu haben wir uns mit einem kritischen Feedback an die Initiatoren der Befragung gewandt. Unsere Beweggründe hat Carl Classen im Folgenden skizziert.
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Im Laufe der Jahre ist das eine oder andere Werbeverbot im Gesundheitsbereich gelockert worden. Es gibt jedoch immer wieder Abmahnungen – gerade im Rahmen der Homöopathie. VKHD-Beirätin Bettina Henkel hat für Sie zusammengefasst, was Sie diesbezüglich berücksichtigen müssen.
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Patient*innen haben das Recht, kostenfrei und ohne Nennung von Gründen eine erste Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshofs entschieden und beruft sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung. Bettina Henkel hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
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