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Berufliche Haftpflicht-Versicherung: Notwendigkeit und Beitragsrecherche

Berufliche Haftpflicht-Versicherung: Notwendigkeit und Beitragsrecherche Berufliche Haftpflicht-Versicherung: Notwendigkeit und Beitragsrecherche AdobeStock #174328285 ©skywalk154
Kommen Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit oder den Fehler eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu Schaden, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung zeigen Sie eine professionelle Sorgfalt zum Schutz Ihrer Patient*innen und schützen sich selbst vor möglichen finanziellen Schäden.
Im privaten Leben ist ein Schaden schnell verursacht, weshalb eine Private Haftpflichtversicherung für die meisten Menschen selbstverständlich ist. Aber auch im Berufsleben ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker der Abschluss einer Berufshaftpflicht eine sinnvolle und unbedingt zu empfehlende Absicherung. Zum einen wird in den rechtlichen und politischen Diskussionen immer wieder verlangt, dass auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, wie alle anderen im medizinischen Bereich selbstständig tätigen Personen, eine Absicherung für mögliche Schadensfälle haben müssen. Gedacht wird hier in erster Linie an mögliche Behandlungsfehler, durch die Patienten einen Gesundheitsschaden erleiden können, für den sie dann wenigstens einen finanziellen Schadensausgleich erhalten sollen – zum Beispiel für den Fall, dass eine Heilpraktiker*in eine schwere Erkrankung nicht erkennt und diese daher möglicherweise zu spät behandelt werden kann.

Wenn in unserem Beruf erfreulicherweise auch nur selten ein Behandlungsfehler auftritt, der einen Gesundheitsschaden bei Patienten nach sich zieht, so gibt es doch auch weitere Gefahrenquellen und Situationen in unserem Praxisalltag, für die wir die Verantwortung tragen. Zum Beispiel kann sich eine Patient*in in der Praxis oder auch im Eingangsbereich verletzen oder es gab Missverständnisse bei der Patientenaufklärung, die zu einem Schaden geführt haben, oder es ist trotzt sachgerechter Anwendung ein Schaden im Rahmen des E-Mail-Verkehrs entstanden. Auch bei regelgerechtem Verhalten kann die Verteidigung gegen einen behaupteten Schaden kostspielig werden. Die Versicherung tritt im versicherten Rahmen ein, wenn es sich um begründete Schadensersatzforderungen handelt, wehrt unbegründete Schadensersatzforderungen ab und trägt die Kosten dafür.

Mit einem entsprechenden Versicherungsschutz zeigen Sie eine professionelle Sorgfalt zum Schutz Ihrer Patientinnen und Patienten und schützen sich gleichzeitig selbst vor möglicherweise hohen finanziellen Schäden. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Praxisführung, weswegen auch die Berufsordnung des VKHD die Aufforderung enthält, eine Berufshaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Natürlich hätten wir alle gern eine individuell passende Versicherung mit möglichst moderaten Beiträgen. Deshalb haben wir uns verschiedene Angebote angeschaut. Als bestes Preis-Leistungsverhältnis fiel das Online-Angebot der Continentale Versicherung auf. Da der VKHD natürlich keinen umfassenden Überblick über die gesamten entsprechenden Versicherungsangebote haben kann, haben wir uns bei der Recherche auch durch einen Versicherungsmakler (Frank Schirmer Assekuranz Makler GmbH, Essen) unterstützen lassen. Mit seiner Recherche kam er zu dem gleichen Ergebnis und hat dabei unsere detaillierten Fragen mit der Versicherung geklärt und abgestimmt. Nach Aussage des Versicherungsmaklers haben sich die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung insgesamt, zumindest in dem uns interessierenden Bereich, etwas gesenkt. Daher könnte dieses Angebot nicht nur für diejenigen Mitglieder interessant sein, die noch keine entsprechende Versicherung haben. Möglicherweise lohnt es auch, bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen.

Am besten vergleichen Sie die Angebote zur Berufshaftpflicht für Heilpraktiker*innen oder lassen dies durch einen Versicherungsmakler durchführen, was in der Regel wesentlich zeitsparender ist und gleichzeitig eine Beratung beinhaltet. Möglicherweise haben andere Versicherer weitere Leistungen oder anderer Leistungszusammensetzungen, die für Sie interessant sind.

Im Folgenden finden Sie als erste Anregung einen kleinen (nicht verbindlichen) Überblick zum Angebot der Continentale. Die konkreten Daten und Bedingungen können Sie mit einem Versicherungsmakler besprechen oder direkt Online nachschauen.

Wer ist der Versicherer?
Versicherungsverbund, Continentale Versicherung.

Wer ist versichert?
Praxisinhaber, angestellte Mitarbeiter, Therapietiere bei tiergestützter Praxisbehandlung.

Was ist versichert?
Unter anderem:

Schäden aus Diagnose und Therapie:
Neben der Homöopathie sind alle wesentlichen Therapiearten, von denen wir wissen, dass sie von Mitgliedern des VKHD ausgeübt werden, von der Versicherung abgedeckt, wie zum Beispiel Psychotherapie, manuelle Therapien, Orthomolekulartherapie, Bewegungstherapie, Atemtherapie, etc., inklusive Onlineberatung.

Wenn Sie bereits weitere Tätigkeiten, die über die Patientenbehandlung hinausgehen, ausüben oder nachträglich ergänzen möchten, sollten Sie Ihren Versicherungsmakler/die Versicherung hierüber zur Klärung des Versicherungsschutzes informieren.

Diverse Sach- und Personenschäden, zum Beispiel:
  • Schäden in gemieteten Räumen, an Gegenständen in der Praxis, die anderen Personen/Unternehmen gehören etc.
  • Schäden durch Abhandenkommen von Türschlüsseln, Codekarten
  • Diverse Schäden durch Internetnutzung z. B. per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit bei der Nutzung die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden
  • Bei Dozententätigkeiten und Durchführung von Schulungen
  • Umweltschäden im Rahmen einer Umwelthaftpflicht-Basisversicherung soweit keine wesentlichen Umweltanlagenrisiken bestehen.
Enthalten ist auch:
  • Eine Private Haftpflichtversicherung in der Standardversion. Diesbezüglich sollten Sie den konkreten Umfang der Versicherung erfragen.
  • Außerdem prüft die Versicherung im Haftungsfall, ob eine Schadensersatzforderung gegen Sie gerechtfertigt ist und
  • übernimmt dabei auch die Kosten für eine gerichtliche und außergerichtliche Abwehr entsprechender Forderungen.
Wie hoch ist der aktuelle Beitrag?
Die Jahresprämie beträgt aktuell zum Beispiel bei drei Millionen. Euro pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 94,00 € netto (111,86 € inklusive 19 % Versicherungssteuer je Praxisinhaber (bei mehreren in einer Praxis arbeitenden Heilpraktiker*innen ist der Beitrag von jedem Heilpraktiker/jeder Heilpraktikerin zu entrichten)
  • bei mehreren angestellten Mitarbeiter*innen wird der Betrag entsprechend der Anzahl angepasst.
Worauf sollten Sie achten?
Wenn Sie Interesse an einer Berufshaftpflicht-Versicherung haben, lassen Sie sich den jeweiligen Versicherungsumfang genau erläutern. Versicherungsrecht ist nicht ganz so einfach, daher ist es sinnvoll, bei der Versicherung oder dem Versicherungsmakler Fragen zu stellen, bis Sie alles gut verstanden haben.

Bettina Henkel, VKHD Beirätin
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