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Homöopathische Arzneimittel werden überwiegend aus Pflanzen, Pilzen, Mineralien und Metallen gewonnen. Es gibt aber auch Arzneimittel, die aus Tieren, tierischen Sekreten, Krankheitserregern, Giften oder Toxinen hergestellt werden. Dabei legt der Gesetzgeber die Herstellungsverfahren ganz genau fest.

Lateinische Namen gewährleisten eindeutige Kennzeichnung

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum homöopathische Arzneimittel lateinische Namen tragen? Ganz einfach: Der Gesetzgeber schreibt das im Arzneimittelgesetz (AMG) so vor. Die homöopathischen Arzneimittel müssen nach den traditionellen Bezeichnungen ihrer Ausgangsstoffe benannt werden, die weitestgehend der zweiteiligen wissenschaftlichen Nomenklatur entnommen sind. So finden Sie zum Beispiel auf der Verpackung eines homöopathischen Mittels, das aus Ringelblume gewonnen wird, den Arzneinamen „Calendula“ und nicht „Ringelblume“. Wussten Sie, dass beispielsweise ein „Gänseblümchen“ oder auch eine „Butterblume“ je nach Dialekt und Landstrich jeweils völlig verschiedene Blumen sein können?

Die meisten der über 2.000 auf dem deutschen Markt registrierten homöopathischen Einzelmittel wären mit deutschen Bezeichnungen mangels eindeutiger deutscher Systematik (Taxonomie und Nomenklatur) nicht klar unterscheidbar. Die gesetzlichen Vorgaben für die Bezeichnungen der Arzneimittel haben auch den Vorteil, dass die Mittel fast überall auf der Welt gleich heißen. Zahlreiche Hersteller ergänzen in ihren Packungs-Angaben darüber hinaus den deutschen Namen, sofern ein solcher vorhanden ist.

Die Vielfalt homöopathischer Arzneimittel

Die unterschiedlichsten Substanzen können Ausgangsstoff homöopathischer Arzneien sein. Hier haben wir einen kurzen Überblick für Sie zusammengestellt:

Pflanzen und Pilze

Ein Großteil der verwendeten Homöopathika ist pflanzlichen Ursprungs, z.B. die häufig bei Verletzungen eingesetzte Arnica montana (Bergwohlverleih), aber auch Calendula (Ringelblume), Atropa belladonna (Tollkirsche), Aconitum napellus (Sturmhut) oder Bryonia alba (Weiße Zaunrübe), um nur einige Beispiele zu nennen. Für die Herstellung der homöopathischen Arzneien werden frische Pflanzen oder Pflanzenteile (z.B. Blüten, Wurzeln, Wurzelstöcke), getrocknete Pflanzen bzw. Pflanzenteile oder alkoholische Pflanzenauszüge verwendet. Auch einige Pilze, z.B. Agaricus muscarius (Fliegenpilz), werden zur Herstellung homöopathischer Arzneien genutzt.

Stoffe mineralischen Ursprungs, chemische Elemente und deren Verbindungen sowie Metalle

Anorganische Stoffe bilden die nächstgrößere Gruppe der Ausgangssubstanzen homöopathischer Arzneimittel. So werden beispielsweise Metalle wie Gold (Aurum metallicum) oder Eisen (Ferrum metallicum), chemische Elemente wie Arsen (Arsenicum album) und Quecksilber (Mercurius solubilis) verrieben. Nichtmetallische Substanzen wie Kohlenstoffverbindungen (z.B. Graphites) und Schwefel (Sulphur) oder Mineralverbindungen wie Kochsalz (Natrium chloratum) finden in der Homöopathie ebenso Verwendung.

Tierische Substanzen

Tiere liefern weitere Ausgangssubstanzen für die Herstellung homöopathischer Arzneien. Hierbei kann entweder das ganze Tier – wie bei der roten Waldameise (Formica rufa) – oder auch nur ein tierisches Produkt (z.B. Gifte und Sekrete) – etwa die Tinte des Tintenfischs (Sepia succus) oder das Gift der Buschmeisterschlange (Lachesis muta) – als Quelle dienen.

Krankheitserreger und Toxine

Sind Sie schon einmal auf den Begriff „Nosoden“ in Zusammenhang mit der Homöopathie gestoßen? Es handelt sich dabei um menschliche oder tierische Krankheitsprodukte. Genau genommen sind es Arzneien, die aus pathologischen menschlichen oder tierischen Absonderungen, krankhaft verändertem Gewebe oder Krankheitserregern hergestellt werden. Jetzt denken Sie sicher, dass das doch eher wenig appetitlich und bedenklich klingt. Aber das homöopathische Herstellungsverfahren unterliegt – wie wir noch sehen werden – strengen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Die in EU-Richtlinien und in Arzneibüchern gesetzlich festgelegten Vorgaben gewährleisten für ganz Europa, dass Nosoden frei von pathogenen Krankheitserregern oder anderen schädlichen Stoffen sind. Die hohe Potenzierung schafft nochmals zusätzliche Sicherheit. Die Behörden lassen kein homöopathisches Arzneimittel auf den Markt, das für Patienten ein noch so geringes Risiko beinhaltet. Das Haupteinsatzgebiet der Nosoden liegt bei der Behandlung chronischer Erkrankungen.

Verarbeitung der Ausgangssubstanzen: Sicherheit gewährleistet

Grundsätzlich sind alle homöopathischen Arzneimittel nach dem deutschen Arzneimittelgesetz apothekenpflichtig. Bevor sie jedoch in die Apotheke gelangen und dort abgegeben werden dürfen, werden die Homöopathika, wie die konventionellen bzw. chemisch definierten Arzneien, durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) behördlich überprüft. Für die Registrierung eines homöopathischen Einzelmittels, das ohne Angabe einer Indikation vertrieben werden soll, muss die Sicherheit des entsprechenden Arzneimittels gewährleistet sein. Für die Zulassung eines homöopathischen Arzneimittels, das mit Angabe einer Indikation auf den Markt gebracht werden soll (meist Komplexmittel aus mehreren Ausgangssubstanzen), muss zusätzlich die Wirksamkeit der Arznei in Bezug auf die beanspruchte Indikation durch Studien belegt werden. Für den Produktionsprozess selbst müssen die Hersteller Nachweise zu Herstellung und Qualität der Arzneimittel vorlegen; Qualitätsmanagement und Einhaltung pharmazeutischer Richtlinien sind eine Selbstverständlichkeit. Die Anforderungen sind streng und umfassen Eingangskontrollen der pflanzlichen, tierischen und mineralischen Ausgangsmaterialien und der Urtinktur, Prozesskontrollen, lückenlose Dokumentation und die Überprüfung des Fertigpräparats. Es dürfen ausschließlich zertifizierte Ausgangsstoffe verwendet werden, deren Gewinnung umfassend zu dokumentieren ist und ebenfalls strengen Richtlinien zu folgen hat – angefangen beim biologischen Anbau von Heilpflanzen oder der entsprechenden Aufzucht von Tieren, bis hin zur Überprüfung der Produkte auf Verunreinigungen etwa mit Schwermetallen oder Pestiziden.

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