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Ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft?

Im Folgenden finden Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten einer Mitgliedschaft der VKHD für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker, Heilpraktiker in Homöopathie-Ausbildung und Heilpraktiker-Anwärter anbietet und welche Mitgliedsbeiträge jeweils gelten. Wir unterscheiden dabei in ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Gerne können Sie sich mit weiteren Fragen an die Geschäftsstelle wenden.

Mitgliedstarife auf einen Blick

Die verschiedenen Tarife der VKHD-Mitgliedschaft finden Sie hier im direkten Vergleich übersichtlich zusammengestellt.

Tarifmodell Mitgliedschaft

Bedingung

Jahresbeitrag

Außerordentlich

Heilpraktiker ohne Praxis
Heilpraktiker-Anwärter oder Heilpraktiker in der Homöopathie-Ausbildung (mit Nachweis)
Heilpraktiker mit längerem Auslandsaufenthalt

108,- Euro

 

Ordentlich

Praxisanfänger im 1. und 2. Praxisjahr

144,- Euro

 

Ordentlich

Praxisanfänger im 3. und 4. Praxisjahr (auf Antrag)

204,- Euro

 

Ordentlich

spätestens ab dem 5. Praxisjahr

252,- Euro

 

Die Beitragspflicht beginnt im Monat Ihres Eintritts. Im Eintrittsjahr wird der Beitrag anteilig  für die verbleibenden Monate des Jahres berechnet und zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr für Neumitglieder abgebucht. Eine Ratenzahlung des Mitgliedsbeitrags ist auf Anfrage möglich.

Ordentliche Mitgliedschaft

Sie können ordentliches Mitglied im VKHD werden, wenn Sie Heilpraktiker sind und in Ihrer Praxis überwiegend die klassische Homöopathie nach den Regeln Samuel Hahnemanns ausüben. Als ordentliches Mitglied haben sie u.a. ein Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen.

Die ordentliche Mitgliedschaft kann in Zeiten, in denen die Praxis nicht betrieben werden kann, z.B. bei Schwangerschaft, Erziehungszeit oder langer Krankheit, auf Antrag ruhen. Das heißt, in dieser Zeit sind Sie von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Auch als außerordentliches Mitglied haben Sie vollen Anspruch auf die Serviceleistungen des VKHD, der Unterschied liegt lediglich darin, dass Sie als außerordentliches Mitglied bei den Mitgliederversammlungen ein Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht haben.

Als außerordentliches Mitglied können Sie sich bewerben, wenn Sie

  • Heilpraktiker ohne Praxis sind,
  • Heilpraktiker-Anwärter oder Heilpraktiker sind, und sich noch in der Homöopathie-Ausbildung  befinden (mit Nachweis),
  • Heilpraktiker sind und sich längere Zeit im Ausland aufhalten.

Solidaritätsbeitrag / Härtefallregelung

„Entsprechend dem Beschluss der VKHD-Mitgliederversammlung vom 06.04.2019 führt der VKHD ab 01.01.2020 zwei weitere Beitragsoptionen ein:

  1. Einen freiwilligen " Solidaritätsbeitrag (72 KB) " zusätzlich zu dem regulären Beitrag von gut verdienenden Kolleg*innen
  2. Eine " Härtefallregelung (143 KB) ", die es Kolleg*innen in finanziellen Krisensituationen ermöglichen soll, zeitweise einen reduzierten Mitgliedsbeitrag zu entrichten, ohne den Status des ordentlichen Mitglieds zu verlieren.

Ein entsprechender Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bzw. die Erklärung zum Solidarbeitrag (72 KB) ist jeweils bis zum 01. Dezember eines jeden Jahres für das Folgejahr bei der VKHD-Geschäftsstelle einzureichen. Wir haben für Sie eine ausführliche Erläuterung incl. dem erforderlichen Antrags- bzw. Erklärungsformular zu den neuen Beitragsoptionen erstellt.“

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt zum Ende eines Kalenderjahres oder Ausschluss.

Die schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Kalenderjahres muss bis zum 30. September des entsprechenden Jahres vorliegen (§ 7 der Satzung).

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