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Um Patienten, Therapeuten und Kostenträgern eine Orientierung über Homöopathie-übliche Leistungen, Behandlungsabläufe und zu erwartende Kosten zu geben, war der VKHD maßgeblich an der Entwicklung des „Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie“ (2.06 MB) (LVKH) beteiligt.  

Keine einheitliche Erstattung

Die Erstattung homöopathischer Behandlungen durch die Kostenträger ist nicht einheitlich geregelt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Regelfall keine Kosten für Behandlung und Arzneimittel. Allerdings können Patienten, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, eine private Zusatzversicherung abschließen, die auch homöopathische Leistungen von Heilpraktikern beinhaltet. Ansonsten ist eine Erstattung durch private Krankenversicherungen sowie anteilige Beihilfeleistungen möglich. Diese Kostenträger beziehen sich in ihren Verträgen häufig auf das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH).

GebüH: Unklare Leistungsbeschreibungen für die Homöopathie

Anders als bei der rechtlich bindenden „Gebührenordnung für Ärzte“ (GÖÄ) handelt es sich beim GebüH um ein unverbindliches Verzeichnis. Dieses dient als Orientierungshilfe für die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen durch die Leistungsträger. Es stammt aus dem Jahre 1985 und die darin aufgelisteten Beträge sind entsprechend veraltet. Es spiegelt mit seinen unklaren Leistungsbeschreibungen weder Preise noch Aufwendungen der klassischen Homöopathie mit Einzelmitteln wider. Um Patienten, Therapeuten und Kostenträgern eine Orientierung über Homöopathie-übliche Leistungen, Behandlungsabläufe und zu erwartende Kosten zu geben, empfiehlt der VKHD seinen Mitgliedern daher die Rechnungsstellung nach dem LVKH.

Orientierung für die Kostenerstattung

Das LVKH unterstützt die sachgerechte Kommunikation zwischen Patienten, Heilpraktikern und Kostenträgern. Die im LVKH enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbeispiele liefern Orientierungswerte für durchschnittliche Vergütungen, die durch eine Umfrage unter Homöopathen ermittelt wurden. Deshalb werden auch Betragsspannen angegeben. Die tatsächlichen Beträge können und dürfen im Einzelfall abweichen.

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