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Als Patient*in haben Sie sich an eine*n Homöopath*in Ihres Vertrauens gewendet. Aufkommende Fragen werden Sie in der Regel direkt klären können. In seltenen Fällen gelingt das nicht. Scheint irgendetwas im Behandlungsablauf oder im Verhältnis zwischen Patient*in und Behandler*in nicht ganz rund zu laufen? Haben Sie Fragen, zu denen Sie gerne eine dritte Seite hören möchten?

In der Mehrzahl der Fälle reicht bei Konflikten schon eine Aussprache und lösungsorientierte Beratung. Oder es braucht eine Vermittlung und Mediation nach Anhörung aller Beteiligten, oder/und Sie wollen eine Beschwerde vorbringen. Die Patientenfürsprecherin wird Ihnen zunächst zuhören und dann sachlich erörtern, wie sie Ihnen weiterhelfen kann. Die Beratung ist professionell, vertraulich, und grundsätzlich auch anonym möglich. Daten werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben, etwa wenn eine Klärung unter Einbezug aller Beteiligten oder wenn ein formelles Beschwerdeverfahren angestrebt wird. Eine solche tiefer gehende Klärung setzt allerdings die Mitgliedschaft oder Zertifizierung/Qualifizierung Ihrer/Ihres Behandler*in in einer der tragenden Organisationen voraus. Die Schlichtungs- und Ethik-Kommission wie auch die Patientenfürsprecherin werden zur Bündelung der Ansprachemöglichkeiten von vier Homöopathie-Organisationen gemeinsam getragen. Dies sind der VKHD, die Qualitätskonferenz des BKHD, die Stiftung Homöopathie-Zertifikat SHZ und Homöopathen ohne Grenzen HOG. Bei komplexen Sachverhalten kann mit Ihrem Einverständnis auch die gemeinsame Schlichtungs- und Ethik-Kommission einbezogen werden, in der die Patientenfürsprecherin Sie vertreten wird. Gemeinsame Arbeitsgrundlage sind miteinander abgestimmte Ethik-Richtlinien, die beim VKHD in die Berufsordnung integriert sind.

Grenzen der Patientenfürsprecherin

Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes sowie medizinische oder homöopathische Fachberatung gehören nicht zu den Aufgaben der Patientenfürsprecherin. Wenn erforderlich, wird sie auf entsprechende Angebote und Möglichkeiten hinweisen. Ferner handelt es sich NICHT um eine Schlichtungsstelle nach § 1 Abs 2 und § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG.

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