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Bruch der Regierung – und wo bleibt die Homöopathie?

Bruch der Regierung – und wo bleibt die Homöopathie? Bruch der Regierung – und wo bleibt die Homöopathie? AdobeStock #82680577 ©Sunny_studio
Das Aus der Ampelregierung hat Folgen für alle Politikbereiche, so auch für die Gesundheitspolitik. Aus Sicht der Homöopathie-Befürworter sind Neuwahlen nicht die schlechteste Nachricht.


Nach dem Bruch der so genannten Ampel-Regierung liegen viele Pläne der Koalition auf Eis; bis zur Wahl einer neuen Regierung werden wohl nur wenige, konsensfähige Gesetzesvorhaben noch zur Umsetzung kommen können. Das „Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz“ (GVSG) gehört sicher nicht dazu – und das ist aus Sicht der Homöopathie-Befürworter*innen auch gut so! Wie man sich erinnert, hatte (Noch-) Bundesgesundheitsminister Lauterbach darin auch das Aus der Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung untergebracht. Allerdings konnte diese Passage, nicht zuletzt Dank einer erfolgreichen Bürgerpetition, aus dem Entwurf eliminiert werden. Ein wenig Sorge machte sich noch breit vor der ersten Anhörung vor dem Bundestag am 13. November, da zu befürchten war, dass im Vorfeld noch ein Änderungsantrag würde eingebracht werden können. Das war glücklicherweise nicht der Fall, Homöopathie war bei der Anhörung kein Thema.

Nicht zu Unrecht feierte die Initiative „Weil’s hilft“ in ihrem jüngsten Newsletter den Erhalt homöopathischer und anthroposophischer Medizin als Satzungsleistungen der GKV und das tut sie mit einem Zusammenschnitt von Videos mit dem Titel „Highlights Petitionsanhörung“. Durchaus lohnenswert, sich diese gelungene Sitzung aus dem Juni 2024 in Auszügen nochmals anzuschauen.

Unterm Strich bleibt zu hoffen, dass das Gesundheitsministerium der neuen Bundesregierung bezüglich der Homöopathie und anderen „besonderen Therapierichtungen“ umsichtiger verfährt, als das der aktuelle Minister tat. Sollten zum Beispiel Fragen nach einer Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen oder nach der Apothekenpflicht potenzierter Arzneien erneut diskutiert werden, müssen die Präferenzen der Patient*innen sowie die praktischen Erfahrungen der Therapeut*innen im Sinne einer echten, umfassenden Evidenz ebenso berücksichtigt werden, wie Aspekte der Patientensicherheit, wenn es um den Arzneimittelstatus homöopathischer, anthroposophischer und anderer Arzneien geht.

Wir wissen natürlich nicht, wie es nach dem Februar 2025 in der Gesundheitspolitik weitergeht. Für uns Befürworter*innen der Homöopathie kehrt diesbezüglich erst einmal Ruhe ein, und das ist gut so. Dieses Jahr hätte durchaus schlechter enden können.

Stefan Reis

Videoaufzeichnung der Anhörung zum GVSG vom 13.11.2024: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1025260-1025260
Playlist der Highlights der Anhörung vor dem Petitionsausschuss: https://youtube.com/playlist?list=PLZWhJOXChULwvwaMXX2JUiylKhxQLLhIq&si=tCWbfzJWEF6A9-W
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