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Herzlich willkommen auf dem Blog des VKHD e.V.
SARS-COV-2-Infektion in der HP-Praxis, wie hoch ist das Risiko?
Tjado Galic
Da Heilpraktiker:innen mit Privatpraxen einen Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen wahr-nehmen, ist die Analyse des Gefahrenpotentials und der Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf eine Sars-Cov-2 Infektion sinnvoll. In diesem Artikel wird das Alltagsgeschehen einer HP-Praxis mit Fachrichtung Homöopathie einschließlich aller Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe analysiert und transparent dargestellt.
Sind die Homöopathen eine Gefahr in der Pandemie?
Tjado Galic
Kann man die Verantwortung für eine verbreitete Impfskepsis den Homöopath*innen in die Schuhe schieben? Fast scheint es, als gebe es da Verbindungen, wenn man in den letzten Tagen die Medien verfolgt. Beispielhaft sei der jüngste Beitrag des Bayrischen Rundfunks genannt: https://www.br.de/nachrichten/wissen/fake-news-expertin-nocun-gefahr-von-homoeopathie-unterschaetzt
Tjado Galic, erfahrener Heilpraktiker und VKHD-Mitglied, hat sich dazu Gedanken gemacht und analysiert die Situation.
Rüge an Frank Plasberg zum „Tag der Toleranz“
Stefan Reis
Zum heutigen „Tag der Toleranz“ hat Frank Plasberg gestern Abend (15.11.2021) in der ARD eine – unfreiwillige – Steilvorlage gegeben. In seiner Sendung „Hart aber fair“ ging es um die Corona-Impfung. An einigen Stellen fiel Plasberg aus seiner Rolle als Moderator und wurde zum Diskutanten, so auch ab Minute 46:30: da erzählt er ein Erlebnis aus dem eigenen Bekanntenkreis, wo eine Osteopathin sinngemäß gesagt haben soll, sie würde frisch geimpfte Menschen nicht behandeln, um nicht irgendwelche Nachteile durch die Impfung selbst zu erleiden. Und dann ergänzt er:
„Es gibt auch diese Menschen … aus dem peripheren Gesundheitswesen, Heilpraktiker und andere, ich sag mal, wo es fürs Studium nicht ganz gereicht hat, die definieren sich dann darüber, indem sie tatsächlich sagen, Geimpfte können irgendwas auf mich übertragen …“
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und die Tierhomöopathie
von Ricarda Dilli
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen des Tierarzneimittelgesetzes für die Tierhomöopathie.
Das Arzneimittelrecht trennt künftig die Regelungen für Tierarzneimittel nach dem Tierarzneimittelgesetzii von den Regelungen für Humanarzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Bisher waren beide Sparten im AMG geregelt. Das TAMG tritt am 28. Januar 2022 in Kraft und betrifft alle Tierhomöopathen, Tierhalter und Humanheilpraktiker, die Tiere homöopathisch behandeln:
§ 50 Abs. 2 TAMG lautet:
„(2) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1, 2 und 3a des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit
- diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und
- die Anwendung gemäß einer tierärztlichen Behandlungsanweisung, die die Tierärztin oder der Tierarzt für den betreffenden Fall ausgehändigt hat, erfolgt.“
Die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin bei onkologischen PatientInnen“ – ein Erfahrungsbericht
Inge Koch
In die neu erschienene S3-Leitlinie „Komplementärmedizin bei onkologischen PatientInnen“ wurde auch die Homöopathie aufgenommen – wir berichteten im VKHD-Newsletter Nr.75 bereits davon. Beteiligt an dieser Leitlinie war auch die Kollegin (und VKHD-Mitglied) Inge Koch, Marburg. Hier schildert sie spannende Details eines langwierigen Prozesses:
DIE LINKE und die Homöopathie
Stefan Reis
Nachdem der Parteivorstand der „LINKEN“ sich für Anwender*innen der Homöopathie mit einem Schlag unwählbar gemacht hat, indem er einen vor Absurditäten und Unwahrheiten nur so strotzenden Antrag der Linksjugend aus dem Jahr 2019 offenbar durchgewunken hat, erschien es mir zunächst geboten, auf alle darin aufgeführten Punkte mit wohl erwogenen Argumenten einzugehen. Rasch umfasste das Manuskript über zwei Druckseiten … somit bestand die Gefahr, dass kaum jemand bis zum Ende lesen würde. Also machen wir es kurz: