Ausgang des Homöopathiestreits um ärztliche Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg noch offen
Ausgang des Homöopathiestreits um ärztliche Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg noch offen
Ausgang des Homöopathiestreits um ärztliche Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg noch offen
Fotolia.com #116530615 © Gerhard Seybert
In Baden-Württemberg wird weiterhin die Verhältnismäßigkeit der Abschaffung der ärztlichen Weiterbildung für Homöopathie geprüft. Ein Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart teilte mit, dass insbesondere die Begründung für die Streichung der Zusatzbezeichnung im Fokus der Prüfung stehe.
Die Entscheidung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom Sommer 2022, die Zusatzbezeichnung für Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu streichen, muss noch eine Hürde nehmen, da das baden-württembergische Heilberufe-Kammergesetz vorsieht, bei bestimmten Entscheidungen eine so genannte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, so der Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg laut einem dpa-Bericht.
In diesem Bericht werden die Zahlen der Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens vom Sommer 2022 genannt. Interessant ist, dass sich nur 135 für die Abschaffung ausgesprochen haben, 1212 waren gegen eine Abschaffung! Trotzdem hatte die Vertreterversammlung der Ärztekammer für eine Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestimmt.
Die Ärztekammer in Baden-Württemberg kündigte an, dass nach Abschluss der Verhältnismäßigkeitsprüfung ein weiteres Anhörungsverfahren stattfinden wird, bevor sich die Vertreterversammlung der Ärztekammer endgültig mit der Frage der Abschaffung der Weiterbildung in Homöopathie für Ärzt*innen befasst. Wenn sich die Vertreterversammlung erneut für die Abschaffung ausspricht, muss das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde der Ärztekammer die Entscheidung genehmigen.