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Bundesministerium für Gesundheit: Ausschreibung für „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“

Bundesministerium für Gesundheit: Ausschreibung für „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ Bundesministerium für Gesundheit: Ausschreibung für „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ Adobe stock #48320699 © Marco2811

Ende Januar hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein neues Gutachten zum Heilpraktikerwesen auf den Weg gebracht. Das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und der nachfolgende Diskussionsprozess mit den maßgeblichen Heilpraktikerverbänden hatten gezeigt, dass die Daten- und Faktenlage zum Heilpraktikerwesen unzureichend sind, so das BMG. Diese Lücke wolle man nun mit einem „empirischen Gutachten“ schließen.

Der Koalitionsvertrag der vergangenen 19. Legislaturperiode sah vor, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte daher ein Rechtsgutachten erstellen lassen, in dem das Heilpraktikerrecht umfassend beleuchtet worden ist. Im Anschluss an dieses Rechtsgutachten hatte das BMG einen Diskussionsprozess mit den Heilpraktikerverbänden und den Bundesländern angestoßen.

Die Ergebnisse beider Prozesse haben eine unzureichende Daten- und Faktenlage über das Heilpraktikerwesen offenbart, was künftige Entscheidungen erschwert. Das BMG hat daher nun zur Verbesserung dieser Datenlage und zur Ermöglichung einer konkreten Problemanalyse ein empirisches Gutachten initiiert, das neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten sowie die jeweilige Perspektive der Patient*innen erarbeiten soll. Der Auftrag umfasst dementsprechend zwei sogenannte Lose.

Los 1 betrachtet die Heilpraktikererlaubnis und die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und in der Physiotherapie. Es soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patient*innen, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.

Los 2 betrachtet Fragestellungen zu den Patient*innen von Heilpraktiker*innen sowie zu den Patient*innen von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen.

Das BMG hat am 22.01.2023 die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht und die Arbeiten sollen im Mai 2023 beginnen. Das Gutachten ist innerhalb von 18 Monaten zu erstellen. Das heißt aber auch, dass vor 2025 keine verwertbaren Ergebnisse vorliegen dürften, womit die aktuellen berufsrechtlichen Bestimmungen vorläufig unverändert bestehen bleiben. 

Die Ausschreibung finden Sie unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:048651-2023:TEXT:DE:HTML

Die Ausschreibungsdetails finden Sie unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&id=497555

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