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Schweiz: Bundesrat steht voll und ganz zur Erstattung der Komplementärmedizin

Schweiz: Bundesrat steht voll und ganz zur Erstattung der Komplementärmedizin Schweiz: Bundesrat steht voll und ganz zur Erstattung der Komplementärmedizin Pexels #13608781 ©allphoto-bangkok
Der Schweizer Bundesrat hat einen Antrag abgelehnt, der den Versicherten die Option einräumen würde, sich gegen die Erstattung von Leistungen der Komplementärmedizin entscheiden zu können und dann auch weniger Beiträge zu zahlen. Dies würde gegen das Prinzip der Solidarität und des Versicherungsobligatoriums widersprechen. Wahlleistungen wären dann nicht mehr obligatorisch und würden nicht mehr solidarisch durch alle getragen.


Im Jahr 2009 hatte eine Volksabstimmung in der Schweiz dazu geführt, dass die Kosten von alternativmedizinischen Leistungen (Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin [TCM], klassische Homöopathie und Phytotherapie) durch die obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erstattet werden. Im Mai hatte der Schweizer Nationalrat Philippe Nantermod (FDP VS) eine Motion eingereicht und gefordert, dass der Bundesrat, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorlegen soll, die vorsieht, dass die Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) optional ist. Die Begründung basiert auf den auch hierzulande von Homöopathie-Skeptikern gerne vorgebrachten Argumenten. Zahlreiche komplementärmedizinische Behandlungsmethoden würden die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nicht erfüllen. Es ließe sich schwer rechtfertigen, dass alle Versicherten gezwungen werden, Leistungen mitzufinanzieren, die im Wesentlichen auf der inneren Überzeugung einiger Ärztinnen und Ärzte und einiger Versicherter beruhen, nicht aber auf objektiven wissenschaftlichen Daten. Daher müsse es für die Versicherten möglich sein, sich alternativmedizinische Behandlungen nicht mehr rückerstatten zu lassen. Im Gegenzug müssten sie sich auch nicht mehr an der Finanzierung dieser Methoden beteiligen.

In seiner Stellungnahme hat sich der Schweizer Bundesrat jedoch klar für die Übernahme der Kosten komplementärmedizinischer Leistungen durch die Grundversicherung ausgesprochen und empfiehlt die Motion Nantermod zur Ablehnung. Er argumentiert: Die vom Gesetzgeber festgelegte Versicherungspflicht (Obligatorium) im Bundesgesetz über die Krankenversicherung bezwecke, die Solidarität unter allen in der Schweiz wohnhaften Personen im Bereich der sozialen Krankenversicherung zu stärken und damit allen einen gleichberechtigten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Eine Ausnahme oder Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche widerspreche dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums.

Motion: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233511
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