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Lauterbach lässt Erstattungsfähigkeit von Homöopathie prüfen

Lauterbach lässt Erstattungsfähigkeit von Homöopathie prüfen Lauterbach lässt Erstattungsfähigkeit von Homöopathie prüfen Adobe stock #79967812 © weyo

Dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Homöopathie für unwissenschaftlich hält, ist nichts Neues. Auf Twitter hat er sich dahingehend bereits mehrfach positioniert und bezeichnete sie dort sogar als „gefährliche Pseudowissenschaft“ – freilich ohne im Detail zu begründen, worin genau die Gefahr bestehen soll. Nun aber kündigte er an, die Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenversicherungen prüfen zu lassen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/homoeopathie-karl-lauterbach-stellt-foerderung-durch-krankenkassen-infrage-podcast-a-fb6303f6-271e-43d6-b534-c853811d336f

Natürlich wurde diese Nachricht von zahlreichen Medien aufgegriffen, die jedoch in mehr oder weniger reißerischen Titeln das Ergebnis der angekündigten Prüfung oft vorwegnahmen und die Streichung der Erstattungsfähigkeit als ausgemachte Sache deklarierten. Dabei ist ja gar nicht gesagt, dass die mit der Prüfung Beauftragten zu dem von Lauterbach mutmaßlich gewünschten Ergebnis kommen. Immerhin gibt es gewichtige Argumente dafür, diese prinzipiell freiwillige Satzungsleistung beizubehalten. Neben dem vergleichsweise geringen Anteil, den die Ausgaben der GKV für Homöopathie einnehmen, sind auch die Beliebtheit in der Bevölkerung und der damit verbundene augenscheinliche gesundheitliche Nutzen zu berücksichtigen. Das ist übrigens auch die Position von Lauterbachs Parteikollegin Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfaktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Das häufig vorgebrachte Argument, die für Homöopathie ausgegebenen Gelder könnten sinnvoller für Anderes eingesetzt werden, ist insofern zynisch, als die Kranken, die bislang homöopathisch behandelt wurden, im Falle der Streichung ja nicht grundsätzlich auf Behandlung verzichten können. Die angeblich „eingesparten“ Gelder stünden beispielsweise zur Finanzierung von Brillen oder Ähnlichem gar nicht zur Verfügung – abgesehen davon, dass für derartige Leistungen ganz andere Summen vonnöten wären. Last, but not least, kann Jede*r bei der Wahl der Krankenversicherung auf eine zurückgreifen, die Homöopathie ausdrücklich nicht im Programm hat.

Berechtigter Weise positionierten sich mittlerweile auch einige der bedeutenden Homöopathie-Institutionen zum Thema.

Dr. med. Ulf Riker, Vorsitzender des Landesverbands Bayern des DZVhÄ, hat gute Argumente, die für den Erhalt der Erstattungsfähigkeit sprechen. Zudem weist er darauf hin, dass Lauterbachs Ressort durchaus Dringenderes zu erledigen habe.

https://www.homoeopathie-bayern.de/so-nicht-herr-lauterbach/

Auch die Organisation „Weil’s hilft“, für die die Homöopathie selbstverständlicher Bestandteil einer integrativen Medizin ist, findet deutliche Worte:
https://www.weils-hilft.de/weil-s-hilft-update/stellungnahme-zu-homoeopathie-als-satzungsleistungen

Allerdings scheint Lauterbachs Vorstoß Schule zu machen. So werden auch in der Schweiz, in der die Homöopathie per Volksabstimmung in die Grundversorgung aufgenommen wurde, ähnliche Stimmen laut, die diesen Beschluss nun rückgängig machen wollen:
https://www.20min.ch/story/politiker-wollen-homoeopathie-aus-der-krankenkasse-kippen-762225264516

Der VKHD hat bislang kein eigenes Positionspapier zur Frage der Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen veröffentlicht. Selbstverständlich unterstützen wir aber die in den oben verlinkten Kommentaren beschriebenen Standpunkte. Wichtig erscheinen an dieser Stelle vor allem auch die Stimmen der Versicherten, also der Patient*innen. Hörbar werden diese Stimmen in sogenannten Testimonials, eigenen Erfahrungsberichten, wie sie zum Beispiel auf der Webseite des VKHD zu lesen sind. Ebenso hilfreich sind Leserbriefe an die Redaktionen der berichtenden Medien sowie die Beteiligung an Online-Abstimmungen und -Umfragen, die gelegentlich mit der Berichterstattung verknüpft werden.

Zu hoffen bleibt an dieser Stelle, dass bei der Prüfung der möglichen Beibehaltung der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen alle vernünftigen Argumente berücksichtigt werden. Ist dies der Fall, kann eigentlich nur ein Ergebnis dabei herauskommen.

Stefan Reis, Vorstand VKHD

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