Keine Gefahr durch Heilpraktiker – das zeigen Zahlen der Berufshaftpflichtversicherung
Keine Gefahr durch Heilpraktiker – das zeigen Zahlen der Berufshaftpflichtversicherung
Robert Zellerer ist Landesdirektor der ‚Die Continentale‘ und seit 35 Jahren Berufshaftpflicht-Versicherer zahlreicher Heilpraktiker*innen. Von insgesamt rund 47.000 bundesweit tätigen Heilpraktiker*innen sind derzeit rund 24.000 bei ‚Die Continentale‘ mit einer Berufshaftpflicht versichert. Davon entfallen ca. 12.000 auf die von Zellerer verantwortete Landesdirektion mit Sitz in München, d.h. in dem Bundesland, in dem nahezu die Hälfte aller Heilpraktiker praktiziert.
Auf die Frage, wie er die Gefahrenlage in den Heilpraktikerpraxen einschätze, ist seine Antwort sehr eindeutig: Die Gefahrenlage sei definitiv sehr gering! Die Anzahl der Schadensfälle sei dermaßen minimal, dass ‚Die Continentale‘ nicht einmal einen eigenen Punkt in der Schadenstatistik für Heilpraktiker-Risiken vorsehe. Bei anderen Versicherern sei das ähnlich. Weder bei manuellen Therapieverfahren wie Chiropraktik oder Osteopathie, noch bei invasiven wie Akupunktur oder Neuraltherapie gebe es nennenswerte Schäden.
So sei auch der jährliche Beitrag für Berufshaftpflicht-Versicherungen von Heilpraktikern bei ‚Die Continentale‘ in den letzten 35 Jahren nahezu halbiert worden: von 300,00 DM netto (1985) auf 90,00 Euro netto (2020). Dagegen habe sich die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden nahezu versechsfacht: von 1 Million DM auf 3.000.000 Euro.
Dass eine Versicherung den Beitrag nicht senkt bzw. die Versicherungssumme erhöht, wenn tatsächlich viele Schadensfälle vorliegen würden, sei jedem klar. Versicherer würden und müssten, wenn Heilpraktiker tatsächlich so schadensträchtig wären, die Beiträge schon entsprechend nach oben anpassen.
Aus- und Fortbildung hat sich qualitativ verbessert
Nach Meinung Zellerers ist diese Entwicklung mit darauf zurückzuführen, dass sich das Angebot der Heilpraktikerschulen in diesem Zeitraum qualitativ und quantitativ stark verbessert hat. Die Gefahr der Patienten, wenn sie denn überhaupt jemals gegeben war, habe sich dadurch nachhaltig verringert.Zellerer fordert, dass weitere Standards eingeführt werden. Diesbezüglich auf einem tollen Weg sei zum Beispiel die ‚Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf‘ (IQHP), die sich u.a. für die folgenden Ziele einsetzt: geregelte Dokumentation der Ausbildungsnachweise für Berufsanwärter, mehr Verantwortung und Kontrollpflichten für die Heilpraktiker-Berufsverbände sowie Schaffung einer gesetzlich-rechtlichen Standesregelung und eines Beschwerde-Management-Centers für Patienten.
Wie genau sieht es denn bei den Ärzten aus?
Bei den vergleichbaren Beiträgen zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte zeigt sich gegenüber den Heilpraktikern im Marktvergleich oft ein nahezu zehnfach höherer Beitrag. So kostet die Berufshaftpflicht-Versicherung eines Heilpraktikers bei ’Die Continentale‘ derzeit 90,00 Euro jährlich netto bei einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Ein Allgemeinarzt zahlt dagegen 866,00 Euro netto bei der gleichen Versicherungssumme.Danach gefragt, was er von der von Teilen der Politik sowie einigen Lobbyisten geforderten Abschaffung des Heilpraktikerberufs hält, antwortet Zellerer mit einem Hinweis auf die Wahlfreiheit. Man solle es dem mündigen Bürger schon selbst überlassen, welche Behandlung bzw. welchen Behandler er wählt. Und auch die Politik solle sich ruhig einmal fragen, ob das Heilpraktikerwesen nicht auch für sie zahlreiche Vorteile birgt.
Abschaffung des Heilpraktikerberufs würde teuer
Einmal abgesehen vom wertvollen Beitrag der Heilpraktiker zur Gesundheit der Bevölkerung, gibt es laut Zellerer auch finanzielle Vorteile: So betrage das Jahresabrechnungsvolumen aller rund 47.000 hierzulande tätigen Heilpraktiker rund 1 Milliarde Euro, wovon zirka 530 Millionen Euro auf Selbstzahler und 470 Millionen auf Versicherte privater Krankenkassen-Versicherungen (PKV) entfallen.
Bei einer angenommenen Durchschnittshöhe einer Heilpraktiker-Rechnung von 150 Euro ergebe dies ein Stückzahlvolumen von etwas über 3 Millionen Rechnungen pro Jahr. Ginge man nun davon aus, dass der PKV-Versicherte nach Abschaffung des Heilpraktikerberufs zu einem Privatarzt geht, würde die Rechnungshöhe wohl eher 500 bis 1000 Euro betragen.
Bei Versicherten einer Gesetzlichen Krankenversicherung würden die Kosten durch den Wechsel vom Heilpraktiker zum Arzt auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zwar nicht ganz so explodieren. Dennoch würden auch im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten steigen, weil ja dann der Kassenpatient, der den Heilpraktiker bisher selbst bezahlt hat, wieder zum Kassenarzt geht, was letztendlich alle gesetzlich Versicherten mitfinanzieren müssten.
Das Interview führte Johannes W. Steinbach vom Pressebüro JWS, Konz.
Quelle: https://www.portalderwirtschaft.de/pressemitteilung/336764/keine-gefahr-durch-heilpraktiker.html