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Endgültiges Aus für Kava-Kava

Endgültiges Aus für Kava-Kava Endgültiges Aus für Kava-Kava Fotolia # 175756811 © sdecoret
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Ende Dezember 2019 alle Zulassungen Kava-Kava-haltiger Arzneimittel widerrufen. Das BfArM hatte das Nutzen-Risiko-Verhältnis auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur als ungünstig bewertet.

Die Zulassungen für Kava-Kava-haltige Arzneimittel müsse widerrufen werden, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig sei, so die Begründung des BfArM. Er beruft sich dabei auf den Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der eine ausführliche Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses Kava-Kava-haltiger Arzneimittel vorgenommen habe. Dabei sei er zu dem Schluss gekommen, dass man keine Pflanzenmonographie der Europäischen Union zur Verwendung von Piper methysticum G. Forst., Rhizom in Arzneimitteln erstellen könne, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis zusammenfassend als negativ betrachtet werden müsse.

Die Beurteilung des HMPC stelle den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand dar und das BfArM sieht daher keine Veranlassung, von dieser Beurteilung abzuweichen.
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Auch die Prüfung des BfArM der für die betroffenen Arzneimittel eingereichten klinischen Unterlagen sei zum selben Ergebnis wie der HMPC gekommen: Danach liegen keine hinreichenden Wirksamkeitsbelege für ethanolische Kava-Kava-Extrakte für die klinische Anwendung bei Angststörungen vor. Zusammen mit dem bekannten hepatotoxischen Risiko führe dies insgesamt zu einer negativen Nutzen-Risiko-Bewertung.

Weitere Informationen finden Sie hier.
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