Wichtig: Melden von Arzneimittelnebenwirkungen
Wichtig: Melden von Arzneimittelnebenwirkungen
Weltweit fordern Arzneimittelbehörden in einer gemeinsamen Kampagne dazu auf, ihnen Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über die behördlichen Meldewege mitzuteilen. Der Fokus liegt thematisch auf der Polypharmazie, also der Behandlung mit mehreren verschiedenen Arzneimitteln. Auch Heilpraktiker sollten sich an dem Meldeportal beteiligen.
Patient*innen, deren Angehörige sowie medizinisches Fachpersonal sollen sensibilisiert werden, dass eine gleichzeitige Behandlung mit mehreren verschiedenen Arzneimitteln möglicherweise auch zu unerwünschten Reaktionen führen kann. Für ein Höchstmaß an Arzneimittelsicherheit ist es daher wichtig, alle vermuteten Nebenwirkungen behördlich zu melden. In Deutschland nehmen diese Meldungen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, entgegen.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen gemeldet, weil Betroffene oder deren Angehörige die beobachteten Reaktionen nach der Einnahme von Medikamenten nur der Grunderkrankung zuschreiben und daher nicht melden. Aber auch in diesen Fällen sollte direkt eine Benachrichtigung an das BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut erfolgen. Auf jeden Fall sollten Betroffene die behandelnde Ärzt*in oder Heilpraktiker*in informieren. Auch für das medizinische Fachpersonal gilt, dass Arzneimittelrisiken nur dann schnell zu identifizieren sind, wenn sie Verdachtsfälle an die Behörden melden.
Modernes Meldeportal
BfArM und Paul-Ehrlich-Institut stellen unter www.nebenwirkungen.pei.de ein modernes und barrierefreies Meldeportal bereit. Die Meldungen gelangen in die zentrale „Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen“. Mit dieser Datenbank steht ein umfangreicher Datenpool zur Verfügung, der es erlaubt, Arzneimittelrisiken EU-weit zu überwachen. Nur über das gemeinsame Online-Meldeportal von BfArM und PEI kann in Deutschland sichergestellt werden, dass Verdachtsfälle von Nebenwirkungen in die EU-Datenbank einfließen. Der Datenschutz ist auf allen Meldewegen gewährleistet. „Das Erfassen großer Datenmengen ist eine Voraussetzung, um das Nutzen-Risiko-Profil präziser einzuschätzen und Signale zu erkennen. Big Data ebnen den Weg, Arzneimittel noch sicherer zu machen“, erläutert Prof. Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts.Hier geht es zu Meldeportal.