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BMG hat Rechtsgutachten zum Heilpraktikerecht ausgeschrieben

BMG hat Rechtsgutachten zum Heilpraktikerecht ausgeschrieben BMG hat Rechtsgutachten zum Heilpraktikerecht ausgeschrieben Pixabay # 1005411 © kalhh
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, mit dem geprüft werden soll, ob und in welcher Weise der Heilpraktiker-Beruf reformiert werden kann. Eine genannte Option ist auch die Abschaffung des Berufs. Doch scheint nicht dies das primäre Ziel zu sein, sondern eine Untersuchung über Möglichkeiten für eine Neuregelung.

Das Bundesgesundheitsministerium weiß um die zentrale Rolle des Heilpraktikergesetzes im Gesundheitswesen und ist sich auch der komplexen Rechtslage bewusst, da das Gesetz u.a. auch den Begriff der Heilkunde definiert. Die Behörde sieht sich jedoch zu dem Gutachten veranlasst, weil der Berufsstand „im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum“ stehe. Man wolle daher das „Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit“ überprüfen und habe deshalb das Gutachten ausgeschrieben. Es soll helfen, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Fall einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit auszulosten.

Der Ausschreibung ist zu entnehmen, dass u.a. geklärt werden soll, ob der Heilpraktikerberuf als „Heilberuf“ nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz geregelt werden könnte, wie eine einheitliche Heilpraktikerausbildung aussehen sollte, und ob Heilpraktiker*innen über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung weiterer Krankheiten ausgeschlossen werden können. Eine der zu beleuchtenden Optionen ist auch die Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Man kann dies aber nicht als primäres "Ziel" des Gutachtens bzw. des Auftraggebers erkennen. Abgesehen davon, muss das BGM sich nicht nach dem Ergebnis eines solchen Gutachtens richten. Vergessen wir nicht die hervorragende Reputation unseres Berufsstands in der Bevölkerung und unsere Leistungen im Gesundheitssystem.

Hier geht es zur kompletten Ausschreibung und hier zur Leistungsbeschreibung.

Lesen Sie auch das lesenswerte Interview mit VKHD-Beirat Carl Classen zum Thema.
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