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Petition zu Wahltarifen – Die Hintergründe

Petition zu Wahltarifen – Die Hintergründe Petition zu Wahltarifen – Die Hintergründe Fotolia.com #92931436 © JPC-PROD
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), den Wahltarif für komplementärmedizinische Arzneimittel zu streichen. Dies stellt für viele Anhänger der Komplementärmedizin eine Einschränkung der Therapiefreiheit dar. Das BMG argumentiert, nur wenige Patienten hätten das Angebot überhaupt wahrgenommen. Nun ist ein Streit innerhalb der Homöopathiegemeinde über eine Petition entbrannt, die für die Fortsetzung des Wahltarifs plädiert. Wir versuchen, die Hintergründe zu erklären.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden fast vollständig vom Staat festgelegt. Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung jedoch Wahltarife eingeführt, mit denen die Versicherungen spezielle Leistungen oder Beitragsermäßigungen anbieten können. Damit sollte der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen (GKV) verstärkt werden. Neben vier Wahltarifen (Hausarztversorgung, Krankengeld für Selbstständige, Integrierte Versorgung, Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke), die alle Krankenkassen anbieten müssen (§ 53 SGB V), können die Kassen freiwillig weitere Wahltarife anbieten. Darunter fällt auch der Wahltarif „Besondere Arzneimittel“. Gegen Zusatzgebühr können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel übernehmen.

Im Rahmen des TSVG will das BMG nun den Wahltarif „Besondere Arzneimittel“ streichen (Gesetzentwurf TSVG, S. 10 und S. 109).
Das BMG argumentiert, dass die Wahltarife von den Versicherten nur wenig in Anspruch genommen würden. Welche Motivation wirklich hinter dem Vorstoß des Gesundheitsministers steht, bleibt offen. Möglicherweise versucht er tatsächlich nur, den hohen bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Allerdings kann man diesen Vorgang auch als „Vorbereitung eines Angriffs auf das Arzneimittelrecht, in dem homöopathische Arzneimittel fest verankert sind“, verstehen, wie es die ärztliche Hahnemann Gesellschaft  in einer von ihr lancierten Petition schreibt. Sie rechnet damit, dass den homöopathischen Arzneimitteln die gesetzliche Grundlage entzogen werden soll. Auch der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) fordert, dass dieser Wahltarif erhalten bleiben muss, damit Patienten weiterhin die Abrechnungsmöglichkeiten in der Komplementärmedizin haben. Vor allem chronisch kranke Patienten seien benachteiligt, die über diesen Tarif ihre homöopathischen Arzneimittel absichern würden. In der Tat gibt es keine gesetzliche Garantie für die Erstattung von Arzneimitteln oder therapeutischen Leistungen etwa der Homöopathie für gesetzlich versicherte Patienten. Auch die Satzungsleistungen, auf die sich Gesundheitsminister Spahn als Alternative beruft, sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen und könnten jederzeit abgeschafft werden.

Die Hahnemann Gesellschaft hat nun dazu aufgerufen, eine Petition zum Erhalt des Wahltarifs zu unterschreiben. Offensichtlich erfolgte dies ohne Abstimmung mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte DZVHAE, der ein anderes strategisches Vorgehen befürwortet. Er sieht eine andere Form der politischen Arbeit für die gebotene und zielführende Vorgehensweise und hatte sich bewusst gegen eine Petition entschieden. Vielmehr hatte er mit Bündnispartnern aus dem Bereich der Besonderen Therapierichtungen eine Stellungnahme zur Kabinettsvorlage am 26.9.2018 des Bundesministeriums für Gesundheit zum „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ TSVG eingereicht und vertreten durch die Hufelandgesellschaft an der Anhörung im Bundestag zum TSVG teilgenommen. Das Ziel scheint ähnlich zu sein.

Durch das nicht mit anderen Verbänden abgestimmte Vorgehen der Hahnemann Gesellschaft scheint dem VKHD-Vorstand wenig Aussicht auf Erfolg dieser Petition zu bestehen. Gerade bei einer Petition als politischem Instrument ist ein sehr deutliches Signal an die Politiker notwendig, um entsprechend wahrgenommen zu werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle betroffenen Verbände an einem Strang ziehen.
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