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VKHD reicht Beschwerde wegen Verstößen gegen den Pressekodex ein

VKHD reicht Beschwerde wegen Verstößen gegen den Pressekodex ein VKHD reicht Beschwerde wegen Verstößen gegen den Pressekodex ein Pixaby © johnhain #1172209
Der VKHD hat beim Deutschen Presserat Beschwerde wegen diverser Verstöße gegen den Pressekodex eingereicht. Es geht dabei um den Artikel "Mondstein und Krötensaft" von Elke Bodderas, der am 27.12.2018 auf dem online-Portal der WELT erschienen ist und der die Homöopathie u.a. mit Scharlatanerie, Quacksalberei, Voodoo gleichsetzt. Hier können Sie die Beschwerde lesen.

Deutscher Presserat
Postfach 100549
10565 Berlin
PER E-MAIL

5. Januar 2019

Beschwerde wegen Verstößen gegen den Pressekodex


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir wegen Verstößen gegen den Pressekodex Beschwerde ein gegen den Artikel "Mondstein und Krötensaft" von Elke Bodderas, erschienen am 27.12.2018 auf dem online-Portal der WELT.

Beanstandete Passagen:

»Homöopathie ist in vielen Ländern in Verruf geraten. Von Scharlatanerie ist die Rede. Zu Recht. Denn das Heilen mit Globuli und Co. ist keine Wissenschaft, sondern vor allem Glaube und Aberglaube.«
Die Autorin schreibt hier, dass in Bezug auf Homöopathie "zu Recht" "von Scharlatanerie" die Rede sei. Als "Scharlatanerie" wird die bewusste Vortäuschung eines bestimmten Wissens oder bestimmter Fähigkeiten bezeichnet. Mithin ist der Vorwurf der Scharlatanerie in Richtung der die Homöopathie ausübenden Personen nichts anderes als der Vorwurf, diese Personen würden wider besseres Wissen eine unwirksame Therapie anwenden. Richtig dagegen ist, dass TherapeutInnen, die Homöopathie einsetzen, von der Wirksamkeit dieser Therapie überzeugt sind.
In der von der Autorin gewählten Formulierung ist ein Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex zu erkennen, indem sie nicht dem Grundsatz der Wahrhaftigkeit entspricht. Womöglich verstößt diese Formulierung auch gegen Ziffer 2, indem die Autorin es offenbar versäumt hat, die gebotene Sorgfalt bei ihrer Recherche walten zu lassen. Der Vorwurf der "Scharlatanerie" könnte bestenfalls als Vermutung geäußert werden, sollte aber dann als solche gekennzeichnet werden.

»Wenn auch allerhand wissenschaftliches Getue und klingender Theoriehokuspokus zum Geschäft gehört, liegt die Homöopathie in derselben medizinischen Sortimentschublade wie Quacksalberei, Voodoo oder auch der aus der Antike stammende Aderlass.«
Die Formulierung "wissenschaftliches Getue und klingender Therapiehokuspokus" ist diskriminierend (Ziffer 12 Pressekodex) und unbelegt, wodurch auch ein Verstoß gegen Ziffer 2 (mangelnde Sorgfalt) des Pressekodex zu erkennen ist.

»Dieser [Aderlaß] war noch Stand der Medizin, als der deutsche Medicus Samuel Hahnemann Ende des 18. Jahrhunderts ein Geschäftsmodell suchte und dafür die Homöopathie erfand. […] Hahnemanns Geschäftserfolg mit dem Namen Homöopathie […].«
In dieser Passage unterstellt die Autorin dem Entdecker (übrigens nicht: Erfinder) der Homöopathie, Samuel Hahnemann, er habe sie als "Geschäftsmodell" entwickelt. Damit unterstellt sie zugleich, dass es ihm, als Arzt, nicht primär um die Gesundheit seiner Patientinnen und Patienten ging. Auch hier ist wieder ein Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex zu erkennen, da ein Beleg für diese Behauptung fehlt. Im Übrigen ist es so, dass Hahnemann die Schädlichkeit und Unwirksamkeit der damaligen Therapiemethoden erkannt hatte und als Konsequenz daraus seine Praxistätigkeit einstellte. Wäre es ihm nur um ein "Geschäftsmodell" gegangen, wäre er besser beraten gewesen, bei seiner Berufsausübung zu bleiben, anstatt sich mit wenig lukrativen Übersetzungen und wissenschaftlichen Abhandlungen zu beschäftigen. Außerdem wird die Person Hahnemann durch diese Falschbehauptung in seiner Ehre verletzt - ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, sofern auch verstorbene Personen davon betroffen sein können.

»Hahnemanns Geschäftserfolg mit dem Namen Homöopathie hat in 200 Jahren keinen Beleg gebracht, dass sich das Zeug nützlich machen könnte. Andererseits überstand es alle seriösen Studien, die ausnahmslos die Wirkungslosigkeit der Globuli-Therapien belegen.«
Die Behauptung, es gebe keine seriösen Studien, die die Wirksamkeit der Homöopathie belegen, ist unwahr. Selbstverständlich steht es der Autorin frei, eigene Maßstäbe an den Begriff "seriös" anzulegen. Wenn aber der Leser hier in den Stand gesetzt werden soll, sich eine Meinung zu bilden, sollte sie entweder ihr Verständnis von "seriösen Studien" darlegen oder aber eine vollständige Liste der Studien (nicht nur der, ihrer Meinung nach, "seriösen") zur Verfügung stellen. Hier ein Link auf eine Sammlung entsprechender Studien: http://www.wisshom.de/dokumente/upload/7cda0_forschungsreader_2016_ergschutzgebühr_180713.pdf
Die von der Autorin gewählte Darstellung in Bezug auf die Studienlage zur Homöopathie steht im Widerspruch zu den Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt) des Pressekodex.

»All das ergibt ein gutes Argument für die Homöopathie, und ein weiteres lautet: Wieso denn nicht? Kann doch nicht schaden. Kann es doch. Besonders dann, wenn es ernst wird. Kein Arzt darf mit einem Placebo Krebs therapieren oder Ebola oder Malaria. Homöopathen dagegen schon.«
Die im Zuge des gesamten Artikels aufgebaute Behauptung, Homöopathie wirke allein aufgrund des Placebo-Effektes, wird in dieser Passage dazu benutzt, um nahezu direkt ein Verbot der homöopathischen Behandlung von schwer kranken Menschen zu fordern. Es wird insinuiert, dass es sich bei der ausschließlich homöopathischen Behandlung von z.B. Krebspatienten um ein gängiges oder verbreitetes Vorgehen handelt. Dafür fehlt jeder Beleg. Eine begleitende homöopathische Behandlung dagegen ist nicht nur statthaft, sondern offenbar hilfreich: https://www.homöopathie-forschung.info/additive-homoeopathie-und-krebs/
Die Aussage dieser Passage, Homöopathie könne schaden, ist unbelegt und falsch. Nicht die Homöopathie schadet, sondern schlimmstenfalls die Unterlassung wirksamer Therapien. Das wäre aber im Falle jeder anderen als homöopathischen, im Falle der zu behandelnden Krankheit aber nicht indizierten Therapie, dasselbe. Die von der Autorin gewählte Formulierung ist irreführend, verstößt damit gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt) des Pressekodex.

»Homöopathie ist Glaube und Aberglaube. Sie kann Halt geben, sogar Hoffnung. Aber sie schließt auch das Risiko mit ein, im falschen Moment auf effiziente medizinische Hilfe zu verzichten. Wir sollten deshalb endlich aufhören, die Homöopathie als Wissenschaft zu betrachten.«
Abgesehen davon, dass es sich bei der Behauptung, Homöopathie sei "Glaube und Aberglaube", um eine nicht also solche gekennzeichnete oder belegte Mutmaßung handelt, ist die Begründung, mit der die Autorin fordert, die Homöopathie nicht weiter als Wissenschaft zu betrachten, absurd. Die Gefahr, "effiziente medizinische Hilfe" zu versäumen, besteht nicht exklusiv bei der Homöopathie, sondern dürfte in den meisten Fällen ein Problem mangelhafter Diagnostik bzw. medizinischer Kenntnisse sein und in diesen Fällen für alle anderen, nicht indizierten Therapiemethoden in gleichem Maße gelten.

Insgesamt verstößt der gesamte Artikel in seiner tendenziösen und einseitigen Aussage insbesondere gegen Ziffer 14 (Medizin-Berichterstattung) des Pressekodex, nach der zu vermeiden ist, "unbegründete Befürchtungen" beim Leser zu erwecken. Genau das muss aber der Eindruck sein, wenn die Homöopathie als unwirksam und gefährlich bezeichnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

VKHD-Vorstand
gez. Dr. Birgit Weyel                                 gez. Stefan Reis
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