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DSGVO – Websiteanpassung für Nutzer von Google Analytics?

DSGVO – Websiteanpassung für Nutzer von Google Analytics? DSGVO – Websiteanpassung für Nutzer von Google Analytics? Fotolia © Brad Pict #202594984
Möglicherweise ist mal wieder eine kleine Änderung in Ihrer Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite erforderlich, wenn Sie Google Analytics für Ihre Website nutzen und dort Gesellschaftsnamen und Sitz des Anbieters aufgeführt haben. Bettina Henkel erklärt die Hintergründe für Sie.

Der Anbieter der Google-Dienste wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ab dem 22.01.2019 für Europa eine neue Gesellschaft mit Sitz in Irland haben. Ab diesem Zeitpunkt gehen die Dienste und damit die datenschutzrechtliche Verantwortung automatisch auf die neue Gesellschaft über. Das bedeutet, dass Sie ab dem 22.01.2019 die bisherigen Angaben zum Gesellschaftsnamen und Sitz des „Drittanbieters“ von Google Analytics auf Ihrer Website austauschen müssen.

In dem Abschnitt zur Nutzung von „Google-Analytics“ muss dann bei den Informationen des Drittanbieters stehen:
Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland, Fax: 353 (1) 436 1001
Nutzerbedingungen: http://www.google.com/analytics/terms/de.html,
Übersicht zum Datenschutz: http://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html,
Datenschutzerklärung: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy (wird automatisch von Google angepasst).

Wenn Sie bisher lediglich die Links zur Datenschutzerklärung etc. des genutzten Google-Drittanbieters angegeben haben, brauchen Sie theoretisch nichts zu verändern, da Google den betreffenden Linkinhalt aktualisieren wird. Unter folgendem Link finden Sie den entsprechenden Hinweis.

Die gängigen Websiteanbieter wie Jimdo oder 1&1Ionos arbeiten mittlerweile alle mit Google Analytics. Vermutlich werden Sie dort auch Informationen zu diesem Thema finden.

In unseren Mustern zum „Datenschutz für eine Website“ auf der VKHD Website wird es gegebenenfalls bis Ende Januar unter Punkt II.2. entsprechende Anpassungen geben. Unter Punkt II.2.a. (Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Analyse-Tools) fällt außerdem der „gelbe Text“ zu „1 und 1“ weg.

Bettina Henkel
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