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Sollten Heilpraktiker Private Krankenkassen empfehlen?

Sollten Heilpraktiker Private Krankenkassen empfehlen? Sollten Heilpraktiker Private Krankenkassen empfehlen? Fotolia #175756811 ©sdecoret
Können wir Heilpraktiker*innen unseren Patient*innen guten Gewissens eine Private Krankenversicherung beziehungsweise Zusatzversicherung empfehlen und was bringt die „Dornstein Tabelle“ in diesem Zusammenhang? VKHD-Beirätin Bettina Henkel erklärt Ihnen hier die Sachlage.


Natürlich würden wir unseren Patientinnen und Patienten gern eine möglichst umfangreiche Erstattung der Kosten, die ihnen durch unsere Leistungen entstehen, ermöglichen. Aber bietet sich dafür eine Empfehlung von konkreten Privaten Krankenversicherungen an?

Um die Frage beantworten zu können, sollte bekannt sein, dass es zum einen viele Versicherungen gibt, die Heilpraktiker-Leistungen erstatten und die dazu noch jeweils diverse unterschiedliche Tarife anbieten. Um den passenden Tarif zu finden, ist es wichtig zu wissen, worauf es unseren Patient*innen dabei ankommt, also nicht nur welche chronischen Erkrankungen sie haben und wie alt sie sind, sondern unter anderem auch, ob sie noch anderweitige Leistungen erstattet haben möchten (was meistens der Fall ist), welche Therapeuten sie sonst noch aufsuchen und so weiter. Nicht alle Tarife einer Versicherung sind gleich gut oder gleich schlecht für die jeweiligen Patienten geeignet. Letztlich hängt der Leistungsumfang auch von dem Beitrag ab, den die Patient*innen bereit sind, für die Versicherung zu zahlen. Aber auch da ist ein teurer Tarif nicht unbedingt geeigneter als ein eventuell günstigerer Tarif bei einer anderen Versicherung. Die passende Versicherung zu finden, ist daher eine ganz individuelle Entscheidung der Patient*innen. Um eine wirklich adäquate Empfehlung geben zu können, müssten wir die umfassenden Versicherungsangebote kennen, beziehungsweise abfragen können. Das ist uns aber nicht möglich. Dazu gibt es einen ganzen Berufszweig, die „unabhängigen“ Versicherungsmakler. Wenn diese auch von den Provisionen der Versicherer leben, bei denen ihre Kund*innen (in diesem Fall die Patient*innen) einen Vertrag abschließen, machen viele von ihnen doch einen guten Job (sicherlich auch eine Frage des Vertrauens). Es werden dort gezielt auf Basis der Kriterien, die die Patient*innen angeben mehrere Vorschläge gemacht, bis den Patient*innen ein Angebot passend erscheint. Für die Suche zahlen die Kund*innen (Patient*innen) nichts, die Leistung der Versicherungsmakler*innen ist für sie kostenfrei. Außerdem ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht verpflichtend. Um eine passende Versicherung zu finden, sind unsere Patient*innen bei der Suche nach einer individuell passenden Privaten Krankenversicherung dort also besser aufgehoben. Auch wenn wir ihnen gern umfassend helfen möchten, sollten wir dabei unsere Grenzen erkennen und beachten.

Das Entscheidende für die Auswahl passender Versicherungstarife sind die Suchkriterien, die die Patient*innen den Versicherungsmakler*innen nennen. Diesbezüglich können und sollten wir tatsächlich eine Hilfestellung in Hinblick auf unseren Arbeitsbereich geben. Damit unterstützen wir unsere Patient*innen in deren Sinne auf sachlicher Ebene und zusätzlich ersparen wir uns später Beschwerden wegen einer womöglich unerwartet niedrigen Erstattung. Was sollten die Patient*innen zur Erstattung, vor allem zur Erstattung homöopathischer Leistungen durch Heilpraktiker*innen wissen?

  1. Auch wenn im Versicherungsvertrag steht, dass Heilpraktiker-Kosten übernommen werden, heißt das nicht, dass alle diese Leistungen im vollen Umfang erstattet werden. Das Entscheidende steht in dem zum Vertrag immer dazugehörigen Tarif (den konkreten Versicherungsbedingungen). Dort ist zu finden, auf Basis welches Referenzwertes erstattet wird, also anhand welcher Kriterien über die Höhe der Erstattung entschieden wird. Bezüglich Heilpraktiker-Leistungen wird bei den meisten Versicherern das GebüH zugrundgelegt, meistens der jeweilige Höchstbetrag. Das bedeutet, wenn zum Beispiel eine jährliche Erstattung von 1000,00 Euro als zu erstattender Höchstbetrag im Vertrag steht, werden in der Regel nicht die in den Rechnungen aufgeführten Kosten zu den einzelnen Leistungen in voller Höhe des Rechnungsbetrags erstattet bis 1000,00 Euro erreicht sind. Vielmehr werden dann zum Beispiel für die Erstanamnese nach Ziffer 2 GebüH, unabhängig vom Rechnungsbetrag, 41,00 Euro erstattet. Werden laut Vertrag nur 80 % erstattet, erhalten die Patient*innen von der Versicherung sogar nur 32,80 Euro. Es gelten also in den meisten Fällen letztlich die üblichen Bedingungen, nur dass der jährliche Erstattungsbetrag auf 1000,00 € gedeckelt wird. Aufgrund der Regelungen im GebüH kommen viele Patient*innen mit homöopathischer Behandlung nicht auf einen jährlichen Erstattungsbetrag von 1000,00 Euro. Das funktioniert nur, wenn noch andere Behandlungsarten hinzukommen. Die Versicherer gehen bei solchen Tarifen eher von Heilpraktiker*innen aus, die eine größere Palette der im GebüH aufgeführten Leistungen anbieten, beziehungsweise dass die Patient*innen verschiedene Heilpraktiker*innen aufsuchen.
  2. Um genau zu erfahren, was konkret bei einem bestimmten Tarif erstattet wird, sollte eine Frage der Patient*innen an die Versicherungsmakler*innen oder die Versicherung daher sein: „Was wird mir in tatsächlichen Beträgen erstattet? Bis zu welcher Höhe wird zum Beispiel der für eine homöopathische Erstanamnese beim Heilpraktiker in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von z.B. 120,00 Euro oder 180,00 Euro erstattet? Nach welcher GebüH-Ziffer werden Folgeanamnesen in welcher Höhe erstattet?
  3. Den Patient*innen sollte von uns erklärt werden, dass und warum wir überwiegend homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker*innen für gewöhnlich mehr abrechnen müssen, als im GebüH steht. Zum eigenen Verständnis können Sie sich gegebenenfalls auch nochmals die Erläuterungen im LVKH (zum Beispiel zu den durchschnittlichen Behandlungszeiten und Kosten) oder entsprechende Beiträge im Handbuch und auf der Website des VKHD ansehen.


Viele Kolleginnen und Kollegen erhielten in der letzten Zeit als postalische Werbung die sogenannte „Dornstein Tabelle“, eine Bewertung von Privaten Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Menschen. Diese Tabelle ist von einem Versicherungsmakler erstellt worden. Dabei hat er den Schwerpunkt auf die Bewertung der Antworten auf die „Gesundheitsfragen“ durch die Versicherung gelegt, die darüber entscheidet, ob ein Patient oder eine Patientin dort trotz Vorerkrankungen einen Tarif der angebotenen Naturheilkunde-Zusatzversicherung erhält. Folglich kann es sein, dass das Ergebnis der Auswertung in der Tabelle für Patient*innen, deren Vorerkrankungen kein Hindernis für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung sind, nicht zu einer individuell gut passenden Versicherung führt.

Daher und aus bereits oben genannten Gründen kann diese Tabelle nur als Anregung für die Patient*innen dienen, sich näher mit den dort aufgeführten Versicherungsangeboten zu beschäftigen. Eine seriöse Empfehlung lässt sich allein daraus nicht ableiten. Das sollten Sie den Patient*innen auf jeden Fall sagen, wenn Sie diese Tabelle aushändigen möchten.

Zu bedenken ist auch, dass die Informationen, die die Patient*innen über diese Tabelle und deren Erläuterung erhalten, allein nicht aufschlussreicher sind, als die Informationen der Versicherer selbst. In jedem der Fälle könnte sich zum einen auch der erste Eindruck ergeben, dass alle Rechnungsbeträge bis zu einem im Versicherungsvertrag genannten Betrag ohne Abzug erstattet werden und zum anderen, dass eine seriöse Abrechnung der Heilpraktiker*innen nur mit den im GebüH aufgeführten Beträgen erfolgen kann (siehe Beispiel unten zu einem Tarif der Barmenia Versicherung). Diese mangelhafte Darstellung kann natürlich auch der Tatsache geschuldet sein, dass es oftmals an eingehenderen Kenntnissen zum tatsächlichen Sachverhalt der Abrechnung von Heilpraktiker*innen und vor allem derjenigen, die vorwiegend homöopathisch arbeiten, fehlt. (Zur Erinnerung: Auch eine korrekte Abrechnung nach dem LVKH als Ergänzung des GebüH muss von den Versicherern anerkannt werden. Allerdings ändert sich die vertraglich vereinbarte Erstattung dadurch nicht, aber jeder Beteiligte kann die Leistungen nachvollziehen, was bekanntermaßen andere Vorteile hat.)

So ist denn auch die Weitergabe dieser Tabelle an die Patient*innen zunächst einmal eine Werbung für den Versicherungsmakler, die ihn nichts kostet. Denn er möchte ja die Beratung zum Versicherungsabschluss durchführen. Diese Art der Werbung ist natürlich, ebenso wie die Weitergabe der Tabelle an Patient*innen, völlig legitim. Allerdings sollten die betroffenen Patient*innen einen tatsächlichen Vorteil davon haben und wir damit zumindest einen positiven Einfluss auf die Patientenbindung. Dies ist jedoch meines Erachtens im Zweifelsfall nur dann zu erreichen, wenn wir die Patient*innen zusätzlich in oben genannter Weise aufklären.

Von dem Versicherungsmakler wird weiterhin angeboten, die eigene Praxis-Website mit der „Dornstein Tabelle“ zu verlinken. Das ist natürlich ein weiterer Werbeeffekt für den Versicherungsmakler, kann aber möglicherweise auch zu einem höheren Nutzeraufkommen auf der eigenen Praxis-Website führen. Wenn Sie die Tabelle auf Ihrer Praxis-Website verlinken, erscheint Ihre Website bei der Google-Suche unter dem Stichwort „Dornstein Tabelle“ nach dem Link, der zu dem Versicherungsmakler führt. Die Reihenfolge, in der die Praxen bei einer Teilnahme aufgeführt werden, wird nicht benannt. Wer sich für diese Möglichkeit entscheidet, sollte aber in jedem Fall einen eigenen Begleittext dazu auf der Website aufführen, in dem auf die Individualität der Entscheidung der Patient*innen für eine Private Zusatzversicherung hingewiesen wird, sowie auf die Relevanz der Suchkriterien und welche Fragestellungen hilfreich sein könnten.


Beispiel: Informationen zu einem Tarif der Barmenia-Versicherung

Im oberen Ranking der Tabelle wird ein Tarif der Barmenia aufgeführt, der im Übrigen auch an anderer Stelle vom Versicherungsmakler hervorgehoben wird. Dazu finden Sie im Folgenden einen Vergleich der Informationen des Versicherungsmaklers und der Barmenia selbst (wesentliche Informationen bezüglich homöopathischer Behandlungen beim HP sind halbfett markiert).

Dornstein Tabelle /Begleittext
„Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 – Leistungen für Naturheilkunde-Behandlungen
Die Zusatzversicherung Naturheilverfahren Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 leistet für folgende alternative Heilmethoden.

Maximale Erstattung für Naturheilkunde Behandlungen pro Jahr:

1.000 Euro

Erstattung für Naturheilkunde Leistungen in Prozent:

100 %

Maximale Gesamterstattung für Naturheilkunde Behandlungen:
(Leistungen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit)

1.000 Euro pro Jahr

Leistung beim Heilpraktiker:

100,00 Euro

Erstattung Hufelandverzeichnis:

Erstattung bis zum Höchstbetrag

Erstattung beim Naturheilkunde-Arzt:
(Erstattung für Naturheilkunde Leistungen)

100 %

Erstattung GOÄ / GebüH:

Erstattung bis zum Höchstbetrag

Leistung für Arzneimittel:

100 % für Heilmittel, Hilfsmittel sowie Arznei- und Verbandsmittel

Der Tarif leistet für:

Heilmittel|Medikamente


Versicherungsmakler Quelle: https://www.dornsteintabelle.de/heilpraktiker_zusatzversicherung/barmenia_mehr_gesundheit_1000

Online-Information der Barmenia (Ausschnitt):
„Tarif Mehr Gesundheit 1.000
Heilpraktiker 80 %

Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.

Versichert sind die im Hufeland-Leistungsverzeichnis und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Des Weiteren sind die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel versichert.“
Quelle: https://www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de/tarif/barmenia-mehr-gesundheit-1000-mehr-sehen.html

Unabhängig davon, wie Sie sich zum Thema „Empfehlung von Privaten Kranken-(Zusatz-) Versicherungen“ entscheiden, sollten Sie sich zumindest kurz mit den Hintergründen zum Thema befassen. Wenn Sie auf die Frage eines Patienten zu einer geeigneten Versicherung eine klare fundierte Meinung haben und diese, ohne lange nachdenken zu müssen, kurz erklären können, ist auch das ein kleines Stück professioneller Arbeit in der Heilpraktiker-Praxis.

Bettina Henkel
VKHD-Beirätin
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