Wie auch Therapeut*innen von Patientensicherheit profitieren
Wie auch Therapeut*innen von Patientensicherheit profitieren
Die Patientenfürsprecherin ist am 17.09. dieses Jahres nunmehr ein Jahr lang in ihrer Funktion aktiv. Am gleichen Datum findet der Welttag der Patientensicherheit statt. Aus diesem Anlass soll nochmals auf die Arbeit der Patientenfürsprecherin aufmerksam gemacht werden. Aber was bedeutet Patientensicherheit? Welchen Nutzen haben wir als Heilpraktiker*innen davon? Bettina Henkel hat dies für Sie erläutert.
Sowohl die primäre Patientensicherheit als auch ethische Belange werden von den homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker*innen umfangreich berücksichtigt. Diesen Themenkreis können wir auch sehr gut als Werbung für unsere Praxen nutzen und gleichzeitig einen Beitrag für das Image unseres Berufes leisten. Im Folgenden gibt es dazu einige Hintergrundinformationen und ein paar Anregungen.
Was macht die Patientenfürsprecherin
Die Patientenfürsprecherin, José Jonker, arbeitet unabhängig als Ansprechpartnerin für Patient*innen homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen. Schon, dass sie unseren Patient*innen zur Verfügung steht, unterstützt uns dabei, unseren Patient*innen den gegebenen Rahmen der Patientensicherheit samt ethischer Belange zu erläutern. Sie bietet eine zusätzliche Sicherheit für die Patient*innen, indem mögliche Unzufriedenheiten vertraulich geäußert und geklärt werden können – aber auch Beschwerden sind möglich. Patient*innen erhalten lösungsorientierte Unterstützung und können von José Jonker, als Coach mit langjähriger Erfahrung, ein offenes, vertrauliches und professionelles Gespräch erwarten. Mit dem Hinweis an unsere Patient*innen, grundsätzlich auch das Angebot der Patientenfürsprecherin in Anspruch nehmen zu können, können wir unser gelebtes patientenorientiertes Engagement besser hervorheben und auch werblich nutzen.Am 17.09.2023 hat José Jonker ihre Aufgabe als Patientenfürsprecherin bereits ein Jahr lang ausgeübt. Es spricht sicherlich für unsere Arbeit, dass es in dieser Zeit nach ihrer Information nur eine einzige Anfrage gab. Natürlich unterliegen für sie die Details der Verschwiegenheit, weshalb sie nur erläuterte, dass sie unkompliziert helfen konnte und die Patientensicherheit tatsächlich gar nicht betroffen war.
Was bedeutet Patientensicherheit für uns?
Zunächst stellt sich die Frage, was unter „Patientensicherheit“ überhaupt verstanden werden kann. Eine eindeutige Definition dafür gibt es nicht, da es sich dabei um verschiedenste Aspekte handelt. Außerdem gibt es natürlich verschiedene Sichtweisen.An dieser Stelle soll die Patientensicherheit auf die Relevanz für uns homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen beschränkt werden. Da tragen natürlich eine gute Ausbildung der Heilpraktiker*innen, am besten nach einheitlichen fachlich anerkannten Standards, sowie ein aktuell gehaltener Fachkenntnisstand und Fachqualifikationen zu einer qualifizierten Behandlung und damit zur Patientensicherheit bei. Wichtig ist natürlich auch die Einhaltung von Grenzen, seien dies fachliche, medizinische, eigene persönliche Grenzen oder solche der Patient*innen. Das erkennen können der Notwendigkeit von weiteren medizinisch erforderlichen Maßnahmen gehören ebenso dazu, wie auch der entsprechende Hinweis an die Patient*innen. Zudem gibt es rechtliche Vorgaben für Heilpraktiker*innen (wie für Ärztinnen und Ärzte und andere Therapeut*innen), die dazu beitragen sollen, unsere Patient*innen vor vermeidbarem Schaden in unserer Praxis zu bewahren, zum Beispiel Hygienevorschriften. Deren Einhaltung ist selbstverständlich und verbandsseitig mehrfach besprochen – siehe auch VKHD-Handbuch. Dann gibt es das sogenannte „Patientenrechtegesetz“, das ebenso selbstverständlich eingehalten wird. Das Patientenrechtegesetz klärt, worauf Patient*innen einen Anspruch haben. Was jedoch für Patient*innen individuell einen Schaden darstellen kann, beziehungsweise was über die rechtlichen Vorgaben hinaus generell hilfreich bis notwendig für deren Gesundung ist oder sein kann, wird dort sinnvoller Weise nicht für jeden Fall genau festgelegt.
In unseren Praxen bieten wir Einiges an solchen Maßnahmen an, die gleichzeitig auch den Wünschen der Patient*innen entsprechen. Diese sollten wir hervorheben und den entsprechenden Sicherheitsaspekt für die Patient*innen erläutern. Dazu gehört zum Beispiel:
- Ausreichend Zeit für die Belange der Patient*innen und eine gründliche Anamnese (notwendige Basis für eine gründliche Diagnose als Behandlungsgrundlage oder ggf. Verweise der/des Patient*in an Kolleg*innen oder zu fachmedizinischen Untersuchungen).
- Zeitnahe Terminierung (Vermeidung von Verschlechterung des Zustands, Verschleppung von Erkrankungen, etc.) oder, wenn kein zeitnaher Termin möglich ist, entsprechende Vorab-Klärung und Hinweise.
- Möglichst kurze Wartezeit beim Termin (kein zusätzlicher Stress für kranke Menschen).
- Erläuterung der Verordnung und auch der homöopathischen Arznei (Einnahmesicherheit). Falls das homöopathische Arzneimittel, z.B. aus psychologischen Gründen, zunächst nicht benannt werden soll, ist das den Patient*innen zu erläutern und deren Einverständnis einzuholen (Dokumentation nicht vergessen).
- Ggf. Hinweise auf weiterhin einzunehmende Medikamente.
Werbung auch für Berücksichtigung ethischer Belange der Patient*innen
Nicht alles, was wir zu bieten haben und was für Patient*innen wichtig ist, dient primär der Patientensicherheit. Aber auch in diesem Bereich sind wir gut aufgestellt. Dazu gehört zum Beispiel:
- Gespräche vertraulich und auf Augenhöhe mit den Patient*innen, respektvoll und unvoreingenommen (Akzeptanz der Patient*innen unabhängig von Eigenarten, Wertvorstellungen und Beschwerden).
- Offenheit für Fragen und ggf. auch Beschwerden unserer Patient*innen (Wertschätzung, Lösungsorientierung und Begleitung der Patient*innen).
- Erläuterung der erforderlichen Mithilfe und die Eigenverantwortung der Patient*innen (eigener Beitrag zum Gelingen einer guten Behandlung).
- Hinweise für Patient*innen zur unabhängigen Patientenfürsprecherin (am besten schon vorab und natürlich bei Bedarf)
- https://www.patientenfuersprecher-homoeopathie.de/
- https://www.patientenfuersprecher-homoeopathie.de/faq-s
Warum ist der letzte Punkt hilfreich und auch unter dem Aspekt der Werbung sinnvoll? Eine ethische Haltung und deren Umsetzung werden in der öffentlichen Diskussion zu dem neuen Qualitätsmerkmal erhoben, das zum Kompetenzprofil gehört. Wenn wir hier ein Angebot für Patient*innen machen, können wir den Behauptungen, homöopathische Behandlung sei (als vorgebliche Placebotherapie) gegenüber den Patient*innen unethisch, nicht nur wissenschaftlich, sondern auch auf dem Gebiet der Ethik selbst etwas entgegensetzen. Gleichzeitig können wir dieses Angebot für unsere Praxis-Werbung nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass wir für uns klären, was wir unter ethischer Haltung verstehen, und ob wir für manche Handlungsweisen in unserer Praxis noch „nacharbeiten“ sollten. Auch wenn die Berücksichtigung ethischer Belange weitestgehend bereits Praxisalltag bei uns ist, sind wir Heilpraktiker*innen (wie Ärzt*innen und andere Therapeut*innen) verpflichtet, uns eigenständige Gedanken zu machen, wie wir unser Heilpraktiker-Patientenverhältnis angemessen gestalten möchten. Denn Ethik ist etwas, was wir in unserer Praxisarbeit oft überwiegend unbewusst leben.
Was bedeutet Ethik in diesem Zusammenhang für uns?
Wir müssen uns nicht mit der umfassenden Theorie zum Thema beschäftigen. Es dürfte reichen, wenn wir davon ausgehen, dass Ethik eine Wissenschaft zum menschlichen Wollen und Handeln ist, wobei es darum geht, die Grundlage unserer Handlungen nicht nur an unseren eigenen Interessen auszurichten, sondern an denen aller Beteiligten. Die Auseinandersetzung damit für unsere Praxisarbeit ist wesentlich einfacher, als es sich vielleicht zunächst anhört. Eine gute Orientierung gibt vorab schon die – beim VKHD in die Berufsordnung integrierte – Ethik-Richtlinie des Verbandes. Dort finden wir auch Hinweise und Anregungen zu bestimmten Situationen, die uns im Rahmen unserer Praxisarbeit immer wieder, manchmal auch unerwartet begegnen können. Solche Situationen sollten wir uns vergegenwärtigen und überlegen, wie wir in einem solchen Fall grundsätzlich vorgehen, beziehungsweise uns „richtig“ verhalten möchten. Besonderes Augenmerk ist auf die Patientenaufklärung und auf die eindeutige Klärung des Behandlungsauftrags der Patient*innen zu legen. Denn hier entstehen die meisten Missverständnisse, die bei einer guten Kommunikation ganz einfach vermieden werden können.Wenn wir uns dann die wesentlichen Vorgehensweisen für die Patientenaufklärung, Klarstellung des Behandlungsauftrags und unser vorgesehenes Verhalten zumindest für besondere und möglicherweise schwierige Situationen auch noch kurz schriftlich notieren, können wir uns immer mal wieder damit befassen. So verinnerlichen wir angemessene Vorgehensweisen, erleichtern uns das Vorgehen in schwierigen Situationen und haben gleichzeitig eine eigene Qualitätssicherung: „Ethisch angemessenes Verhalten im Umgang mit Patient*innen zur Patientensicherheit“. Die Gestaltung dieser Qualitätssicherung ist eine gute Ergänzung unseres Kompetenzprofils.
Was geschieht bei Anfragen an die Patientenfürsprecherin?
Grundsätzlich scheint es eher selten vorzukommen, dass Patient*innen sich unangemessen behandelt fühlen. Wenn es solche Fälle gibt, können sie erfreulicherweise meistens direkt zwischen Patient*in und Heilpraktiker*in geklärt werden. Aber sicherlich gibt es, wie überall im medizinischen Bereich, Menschen, die ungern ihr Problem mit der behandelnden Person direkt ansprechen möchten. Dafür können sie dann die Möglichkeit nutzen, sich vertraulich an die Patientenfürsprecherin zu wenden. Diese klärt dann bei jeder Anfrage zunächst die Motivation der Anrufer*in ab, denn sie beurteilt weder fachliche Fragen noch Abrechnungsprobleme. Das Hinterfragen der Motivation soll auch den Missbrauch als „Denunziationsportal“ verhindern. Nur wenn Anfragende eine weitere Klärung wünschen, werden deren dafür notwendige persönliche Daten aufgenommen und mit schriftlichem und zweckgebundenem Einverständnis weitergegeben.Wir gehen davon aus, dass es bei den Anfragen an die Patientenfürsprecherin in den meisten Fällen ursächlich um eine gestörte Kommunikation zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in geht, wobei sie im Gespräch mit den Patient*innen, nebst den ethischen Verpflichtungen der Heilpraktiker*in, immer die Verantwortung beider Seiten berücksichtigt.
Es besteht nicht die Gefahr einer ethischen Bevormundung durch die Patientenfürsprecherin. Sie arbeitet grundsätzlich, wie in ihrem Beruf als Coach, einfühlsam, aber immer sachlich, lösungsorientiert und, wo möglich, für alle Seiten unterstützend. Sollte eine Anfrage ausnahmsweise einmal tatsächlich, auch unter Einbeziehung des behandelnden Kollegen oder der Kollegin, nicht von ihr geklärt werden können, wird die Anfrage – das Einverständnis der/des Patient*in vorausgesetzt – an die Schlichtungs- und Ethik-Kommission weitergeleitet. Erst nach ausführlicher Beratung dort, unter Einbeziehung der Ausführungen aller Beteiligten, wird eine Entscheidung für eine Empfehlung zur Vorgehensweise getroffen. Letztlich entscheidet aber der betreffende Vorstand der teilnehmenden Organisation. Es geht nicht darum, Beschwerden zu stimulieren, sondern wenn irgend möglich außergerichtliche Einigungen zu finden.
Was hat es mit dem Welttag der Patientensicherheit auf sich?
Den ersten Internationalen Tag der Patientensicherheit hat sich das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ (APS) 2015 erdacht und richtet seitdem die Aktivitäten zum Welttag der Patientensicherheit in Deutschland aus. Die WHO hat das Thema 2019 aufgegriffen und daraus den Tag der Patientensicherheit als Welttag ausgerufen. Die jeweiligen Welttage organisiert das APS jedes Jahr unter einem anderen Motto. Dieses Jahr ist es „Die Stimme der Patientinnen und Patienten stärken“. Das APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Dort wurde ein „Globaler Aktionsplan Patientensicherheit 2021-2030“entwickelt. Ziel: „Vermeidbare Patientensicherheitsverletzungen sollen langfristig vollständig vermieden werden.““Wer sich für den Inhalt des Aktionsplans interessiert kann Weiteres nachlesen unter: - https://www.aps-ev.de/
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/20202021/welttag-der-patientensicherheit-2021.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Patientensicherheit/WHO_Global_Patient_Safety_Action_Plan_2021-2030_DE.pdf
Grundsätzliche Werbemöglichkeiten zum Thema in der eigenen Praxis
Sicherlich gibt es mehrere Werbemöglichkeiten für Patientensicherheit und Ethik in der Praxis. Für die meisten Kolleginnen und Kollegen wird sich jedoch dafür vor allem die eigene Website anbieten, weshalb an dieser Stelle vor allem hierauf eingegangen wird. Das Patientengespräch selbst kann natürlich auch indirekt als Mundpropaganda eingesetzt werden und sollte daher auf jeden Fall ebenso berücksichtigt werden.Auf der Website hat bestimmt jede Kollegin und jeder Kollege, meistens an verschiedenen Stellen, etwas dazu aufgeführt, welche Vorteile die Patient*innen in dieser Praxis unabhängig von der Behandlung haben. Die meisten dieser Punkte (etwa wie die oben genannten Beispiele), können möglicherweise auch der Patientensicherheit und Ethik dienen. Daher bietet es sich an, diese Punkte daraufhin zu überprüfen und geeignete Informationen unter einer speziellen Überschrift zusammenzuführen, zum Beispiel unter einem separaten Reiter oder auf der Startseite.
Außerdem bietet es sich an, unter einer Rubrik wie „Aktuelles“, den Welttag der Patientensicherheit am 17.09.2023 oder/und das einjährige Bestehen der Einrichtung der Patientenfürsprecherin für Patient*innen homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen, als Aufhänger zu verwenden. Die Nutzung der letzteren Möglichkeit erscheint besonders sinnvoll, da wir hiermit nicht nur einen guten Hinweis für unsere Patient*innen haben, sondern diese Unterstützung der Patient*innen zusätzlich, wie oben erwähnt, zum Nutzen für unsere eigene Praxis einsetzen können. Vor dem Hintergrund einer vorteilhaft politisch orientierten Außenwirkung sollten wir diese Möglichkeiten auch einsetzen. Denn damit zeigen wir unser Eigen-Engagement für die Sicherheit unserer Patient*innen und unsere Motivation als Heilpraktiker*in auch weitere eigene Schritte zu unternehmen, mit denen wir die Selbstbestimmung wie auch den Schutz der Patient*innen zusätzlich fördern können. Dies ist zumindest auch eine Möglichkeit, den Angriffen gegen die Homöopathie auf der ethischen Seite, die immer mehr in den Vordergrund rückt, etwas entgegenzusetzen.
Bettina Henkel
VKHD, Beirätin