IFSG-Änderungen zum 01. Oktober 2022
IFSG-Änderungen zum 01. Oktober 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Corona-Regeln. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats beschlossen. Mit diesem neuen gesetzlichen Rahmen haben die Länder die Möglichkeit, abgestuft auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Bundesweit gilt eine FFP-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher von medizinischen Einrichtungen. Für das Praxispersonal ist das zum Teil auf Landesebene geregelt.
Die neuen Regeln gelten dann ab 1.10.2022 und sind bis zum 7.4.2023 gültig.
Das neue Gesetz sieht ein Zweistufenkonzept vor. Ab 1. 10.2022 treten einige Regelungen bundesweit in Kraft. Im Fall einer besonders bedrohlichen Entwicklung der Ansteckungen können die Länder in einem Zweistufensystem weitere Maßnahmen beschließen.
Folgende Basismaßnahmen gelten u.a. ab dem 1. Oktober 2022 bundesweit:
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr.
- FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit.
Die bisher üblichen Ausnahmen von der Pflicht gelten weiter.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html
Um zu gewährleisten, dass das Gesundheitssystem oder der sonstigen kritischen Infrastruktur funktionsfähig bleiben, können die Bundesländer weitergehende Regelungen erlassen und haben dies auch zum Teil bereits in eigenen Corona-Verordnungen schon getan. So gilt in Baden-Württemberg explizit auch eine Maskenpflicht für das Personal in Gesundheitseinrichtungen.
Eine Pflicht zur Durchführung von Schnelltests für das Praxispersonal wird weiterhin individuell von den Bundesländern geregelt.
Die entsprechenden Regelungen ebenso wie die Regelungen zur Maskenpflicht können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198