Mitglieder-Login

Mitglieder-Login

Bitte warten, Berechtigungsprüfung ...
×
Montag, 25 April 2022 16:42

SARS-COV-2 Infektionsrisiko in der HP-Praxis

Die Anforderungen der Gesundheitsämter zu Meldungen von Heilpraktikern sind nunmehr weitgehend geklärt. Im Rahmen der aktuellen einrichtungsbezogenen Immunitäts-Nachweispflicht benötigen Kolleginnen und Kollegen, die über keinen im IFSG aufgelisteten Immunitätsnachweis verfügen, jetzt Argumente, die es den betreffenden Ämtern ermöglichen, auf die individuelle Anordnung weitergehender Einschränkungen der Praxistätigkeit zu verzichten. Solche Argumente können in erster Linie aus der Auflistung der in der eigenen Praxis ergriffenen Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe – und gegebenenfalls einer sachlichen Zusammenfassung zur Notwendigkeit einzelner Maßnahmen – in einer homöopathisch ausgerichteten Heilpraktiker-Praxis bestehen. 

Unser erfahrener Kollege Tjado Galic hat angeboten, hierzu eine Abhandlung zu erstellen.

Argumentationshilfen zur Immunitätsnachweispflicht Tjado Galic (1.18 MB)

Teilen auf FacebookTeilen auf Twitter