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Mittwoch, 30 März 2022 12:52

Wichtige Aktualisierungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie der erforderlichen Grundimmunisierung

Das Bundesgesundheitsamt (BMG) aktualisiert den bekannten Fragen- und Antworten-Katalog immer wieder. Bitte schauen Sie regemäßig dort nach, welche Neuinformationen es zu den einzelnen Themen gibt: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/impfpflicht-rechtliche-fragen-impfquoten-und-impfstoffverteilung/impfpflicht-in-bestimmten-einrichtungen/.

Ganz aktuell haben sich zum Beispiel bei zwei Bestimmungen wichtige Änderungen ergeben, über die wir Sie nachstehend informieren möchten.

 

Sind auch Solo-Selbständige verpflichtet, sich eigenständig bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden?

Dem Bundesgesundheitsministerium ist offenbar aufgefallen, dass die eigenen Aussagen zur Meldepflicht von Solo-Selbständigen sehr ungenau geraten waren. Deshalb wurde der Text "nachgebessert".

Damit hat das BMG nunmehr konkretisiert, dass Solo-Selbständige sich selbständig – also nicht erst bei Aufforderung – beim Gesundheitsamt melden müssen, wenn sie keinen Immunitäts- oder Genesenennachweis bzw. keine Impfunfähigkeitsbescheinigung erbringen können. Einige Bundesländer machen hierauf auch bereits konkret aufmerksam. Frist für diese Meldung war der 16.03.2022, allerdings haben einzelne Gesundheitsämter bzw. Bundesländer schon vorab die Frist verlängert; hierzu erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt bzw. Bundesland.

Ausschnitt aus dem Fragenkatalog hierzu:

„Im Falle von Selbständigen, die unter die Vorschrift des § 20a IfSG fallen, fehlt eine Einrichtungsleitung, der ein Nachweis vorgelegt werden könnte. In diesen Fällen sind die Nachweise entsprechend zu dokumentieren, sodass im Falle einer behördlichen Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass diese zum Zeitpunkt des Fristablaufs vorlagen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Bundesländer in eigener Zuständigkeit bestimmen können, dass die Nachweise nicht der Einrichtungsleitung, sondern einer Behörde vorzulegen sind.

Unabhängig davon sind auch Soloselbstständige verpflichtet, die über keinen entsprechenden Nachweis verfügen, die zuständige Behörde darüber zu benachrichtigen. Stand 21.03.2022 (#5290)“.

Wann liegt eine ausreichende Grundimmunisierung vor?

Ausschnitt aus dem Fragenkatalog hierzu:

„Wie ist mit Personen umzugehen, die vor dem 19. März 2022 den Nachweis von lediglich zwei Impfungen vorgelegt haben? Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 (BGBl. I 466), das am 19. März 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Definition der Impfnachweise bei COVID-19 angepasst. Die Regelung des § 22a Absatz 1 Nummer 2 IfSG sieht nunmehr vor, dass ein vollständiger Impfschutz dann vorliegt, wenn 3 Einzelimpfungen erfolgt sind. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2022 vorgesehen. Bis dahin ist der Nachweis von zwei Impfungen ausreichend. In den im § 22a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 IfSG genannten Fällen (Personen, die sowohl genesen als auch geimpft sind) ist bis zum 30. September 2022 der Nachweis einer Impfung ausreichend.

Die Nachweise von Personen, die nur zwei Impfungen in Anspruch genommen haben (oder nur eine in den Fällen des § 22a Absatz 1 Satz 2 IfSG) laufen damit mit Ablauf des 30. September 2022 ab. Diese Personen sind verpflichtet gem. § 20a Absatz 4 IfSG der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises einen neuen Nachweis vorzulegen.
Stand: 21.03.2022 (#5333)“.

Nunmehr soll also auch eine 3. Impfung erforderlich sein. Dabei gibt es jedoch eine Karenzzeit bis zum 30.09.2022. Bis dahin reichen 2 Impfungen.

Zum Schluss möchten wir noch einmal auf unsere Mitgliederversammlung am kommenden Samstag, den 2. April 2022 hinweisen. Nach Abschluss der Tagesordnungspunkte können noch aktuelle Themen zur Diskussion gestellt werden. Dort wird sicher auch Raum sein für einen ersten Erfahrungsaustausch mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein Grund mehr, am Samstag dabei zu sein!

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