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Mittwoch, 15 Dezember 2021 12:15

Testen in der Heilpraktiker-Praxis

Gesundheitseinrichtungen und damit auch Praxen dürfen weiterhin nur von getesteten Personen betreten werden, wobei sich Geimpfte und Genesene Mitarbeiter*innen /Inhaber*innen nur noch zwei Mal in der Woche testen müssen. Arbeitgeber*innen müssen ihren Arbeitnehmer*innen 2 Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Die Testpflicht bezieht sich auf alle in einer Praxis tätigen. Die Patient*innen und deren Begleitung müssen nicht getestet werden.

Für die Tests sind bei Geimpften und Genesenen Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ausreichend. Es können in diesem Fall also Selbsttests ohne Überwachung durchgeführt werden. Die Testungen müssen dokumentiert werden. Ob diese Dokumentationen beim zuständigen Gesundheitsamt regelmäßig oder nur auf Anforderung einzureichend sind, ist regional unterschiedlich geregelt.

Reglungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter anderem hier:

https://www.bundesregierung.de 

Wenn uns weiter Details bekannt werden, werden wir selbstverständlich berichten.

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