Keine neuen Beschränkungen für Heilpraktiker*innen
Keine neuen Beschränkungen für Heilpraktiker*innen
Mit den neuen Corona-Bestimmungen ab dem 02.11.2020 sind derzeit keine neuen Tätigkeitsbeschränkungen für Heilpraktiker*innen verbunden. Medizinisch notwendige Behandlungen können also weiterhin durchgeführt werden. Die bereits bekannten erhöhten Hygiene-Maßnahmen im Rahmen der Praxisführung haben nach wie vor Bestand.
Auch für die aktuelle "Lockdown"–Entscheidung der Bundesregierung bleibt die Zuständigkeit für Auflage und Durchsetzung von entsprechenden Maßnahmen bei den Ordnungs- und Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Hier kann es auch weiterhin separate Entscheidungen geben. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie sich zu den Corona-Verordnungen in Ihrem Bundesland auf dem Laufenden halten. Soweit uns Änderungen bekannt werden sollten, werden wir natürlich umgehen informieren.