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Dienstag, 03 November 2020 11:15

Keine neuen Beschränkungen für Heilpraktiker*innen

Mit den neuen Corona-Bestimmungen ab dem 02.11.2020 sind derzeit keine neuen Tätigkeitsbeschränkungen für Heilpraktiker*innen verbunden. Medizinisch notwendige Behandlungen können also weiterhin durchgeführt werden. Die bereits bekannten erhöhten Hygiene-Maßnahmen im Rahmen der Praxisführung haben nach wie vor Bestand.

Auch für die aktuelle "Lockdown"–Entscheidung der Bundesregierung bleibt die Zuständigkeit für Auflage und Durchsetzung von entsprechenden Maßnahmen bei den Ordnungs- und Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Hier kann es auch weiterhin separate Entscheidungen geben. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie sich zu den Corona-Verordnungen in Ihrem Bundesland auf dem Laufenden halten. Soweit uns Änderungen bekannt werden sollten, werden wir natürlich umgehen informieren.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1

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