Update: Die Grünen und die Homöopathie
Update: Die Grünen und die Homöopathie
Wie bereits berichtet, hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Juni einen Entwurf vorgelegt, aus dem bis zum Herbst 2020 das neue Grundsatzprogramm werden soll. Dieser enthielt einen für die Homöopathie kritischen Passus. Nun haben homöopathische Kolleg*innen rechtzeitig Änderungsanträge zu dem Entwurf eingereicht. Doch das Ganze ist noch offen und es bleibt abzuwarten, welche Anträge aufgenommen werden.
Am 31.7.2020 lief die Frist dafür ab, Änderungsanträge zum Entwurf des Grundsatzprogramms von Bündnis 90/Die Grünen einreichen zu können. Die Kollegin Gisela Glaser hat mit ihrem Änderungsantrag die stattliche Zahl von 109 Unterstützer*innen (bei 51 % Frauenanteil) gewinnen können. Neben Giselas Änderungsantrag haben (aus den Reihen der „Homöopathen“) noch Yatin Shah und Ulrich Geyer (beides Ärzte für Homöopathie) genug Unterstützer*innen für ihre Anträge mobilisieren können.
Zum Hintergrund: Es gibt ein paar Anträge, die v.a. den Zweck verfolgen, die Erstattungsfähigkeit homöopathischer Leistungen abzuschaffen (ohne dass in einem der Änderungsanträge die Homöopathie explizit erwähnt wird). Man beruft sich dabei auf wissenschaftliche Nachweisbarkeit und Evidenz, beides unseres Erachtens problematische Begriffe, die die Homöopathie natürlich nicht ausschließen.
Bisher ist das Verfahren aber nur Vorgeplänkel: Am 28. August 2020 wird eine überarbeitete Version des Grundsatzprogramms der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgestellt. Ob und welche Änderungsanträge darin berücksichtigt werden, ist nicht abzusehen. Ab dem 28. August 2020 können dann wieder neue Anträge gestellt werden, und zwar bis zum 9. Oktober 2020. Das ist die entscheidende Phase! Im November schließlich wird das neue Grundsatzprogramm bei der Bundesdelegiertenkonferenz in Karlsruhe beschlossen.
Welche Rolle die parteiinterne Diskussion um die Homöopathie allerdings nach den jüngsten Auslassungen des Vorsitzenden Robert Habeck im Interview mit der Tagesschau am 16.08.2020 (https://www.tagesschau.de/inland/habeck-sommerinterview-105.html) noch spielen wird, bleibt offen. Habeck äußert sich darin zur Homöopathie so, dass er den Streit offenbar für überzogen und die Debatte für „weitestgehend gelöst“ hält. „Im Grunde ist die Antwort, die wir geben, so: Ja, Krankenkassen können das bezahlen über einen Wahltarif.“ Offenbar wollen die Grünen die bestehenden Satzungsleistungen gegen neu einzuführende Wahltarife tauschen. Wie die rechtssichere Umsetzung gelingen soll, bleibt offen. Habecks Fazit jedenfalls: "Der Streit ist gelöst." Na, warten wir's ab.
Stefan Reis
Siehe dazu unseren früheren Kommentar und das Grundsatzprogramm der GRÜNEN.