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Voller Erfolg: Anhörung im Petitionsausschuss am 3.6.2024 für den Erhalt von Homöopathie und anthroposophischer Medizin

Voller Erfolg: Anhörung im Petitionsausschuss am 3.6.2024 für den Erhalt von Homöopathie und anthroposophischer Medizin Voller Erfolg: Anhörung im Petitionsausschuss am 3.6.2024 für den Erhalt von Homöopathie und anthroposophischer Medizin Fotolia #128286300 ©contrastwerkstatt
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 3. Juni 2024 eine Petition beraten, in der die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert wird. Die Anhörung verlief sehr konstruktiv und dient als gutes Beispiel für ein funktionierende Demokratie und unseren Parlamentarismus.


Die Petition des Bürgerbündnisses „weil’s hilft!“ wendete sich gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Homöopathie und anthroposophische Medizin nicht mehr als Satzungsleistung der GKV anzuerkennen. Mit 200.000 Unterschriften fand die Petition ein großes Echo und verdeutlichte die Bedeutung, die Homöopathie für viele Patient*innen hat. Den Ausschussmitgliedern wurde mit der Sitzung die Gelegenheit gegeben, ihre Fragen zum Thema an die Petenten und das Bundesgesundheitsministerium zu stellen. Ein abschließendes Votum zu der Petition wird der Ausschuss allerdings in einer seiner späteren Sitzungen fällen.

Zwischenzeitlich hatte Karl Lauterbach den Passus aus dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wieder gestrichen, ohne dies öffentlich zu begründen. Er hat jedoch die Erwartung geäußert, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder aufgegriffen wird. Das heißt, er erwartet oder hofft, dass einzelne Abgeordnete die Wiederaufnahme des Passus in das Gesetz fordern.

Petenten brachten Anliegen souverän und kompetent vor
Der Petent und Initiator des Bürgerbündnisses weil's hilft!, Dr. Stefan Schmidt-Troschke, sowie Prof. Dr. med. Dr. rer.nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie, überbrachten den Abgeordneten die Stimmen von rund 200.000 Patient*innen und lieferten eine Vielzahl von fundierten Argumenten und Hintergrundinformationen, die für den Verbleib der beiden Therapierichtungen im Katalog der Satzungsleistungen sprechen. Umfragen und letztlich auch die hohe Beteiligung an der Petition würden doch zeigen, dass die Patient*innen Homöopathie und Anthroposophie wollen. Auch wären die Kosten kein relevanter Faktor, der einen solchen Schritt begründen könne, schließlich lägen die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin bei 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Außerdem gehe es um Satzungsleistungen, die von den Krankenkassen finanziert würden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft würde von diesen Kosten nicht belastet. Eine Streichung der Satzungsleistungen würde lediglich die Wahlfreiheit der Patient*innen beschneiden, und statt Kosten zu sparen, käme es voraussichtlich zu einem Kostenanstieg durch andere, teurere Verfahren.

Prof. Steinmann widerlegte anhand mehrerer Studien das verbreitete Urteil fehlender Evidenz und machte sich für einen Dialog der Ärzt*innen untereinander stark, um die Ergebnisse aktueller Forschung besser zu verbreiten. Die Petenten betonten auch den Wert von Studien aus Sicht der Versorgungsforschung. So habe erst Anfang dieses Jahres eine Studie unter der Leitung von Prof. Dr. rer. medic. Thomas Ostermann vom Institut für Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke eine Wirkung der homöopathischen Therapie weit über den Placebo-Effekt hinaus belegt.

Position des BMG vertreten durch Staatssekretär
In der Anhörung wurde der Bundesgesundheitsminister von seinem Staatssekretär, Prof. Dr. Edgar Franke, vertreten. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten zu den Hintergründen des Lauterbach-Vorstoßes antwortete er ausweichend und verwies auf die anstehenden Lesungen im Parlament. Er hoffe auf eine breite öffentliche Diskussion zum Thema. Allerdings verwies er auch darauf, dass bisher noch kein homöopathisches Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen worden sei, bei dem mit einer nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik angelegten Studie die Wirksamkeit nachgewiesen worden sei. Der Gesundheitsminister kritisiere vor allen Dingen die fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit, sagte Franke. Die Frage eines Ausschussmitglieds, auf welchen wissenschaftlichen Publikationen denn diese Einschätzung beruhe, ließ er allerdings unbeantwortet. Franke betonte vielmehr, dass er persönlich gute Erfahrung mit homöopathischen Behandlungen bei seinen Kindern gemacht habe.

Konstruktiver Austausch
Auch die Abgeordneten der verschiedenen Bundestagsfraktionen zeigten sich in der Mehrheit offen, stellten fundierte Fragen und waren an den Argumenten der Petenten interessiert. Insgesamt waren diese Anhörung und der konstruktive Austausch bei einem umstrittenen Thema ein gutes Beispiel für einen offenen Dialog, eine funktionierende Demokratie und Parlamentarismus.

Die Sitzung wurde aufgezeichnet und kann hier angesehen werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-petitionen-homoeopathie-1004130
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