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Neu bei Erwerbsminderungsrenten: Zurück in den Beruf ohne Risiko

Neu bei Erwerbsminderungsrenten: Zurück in den Beruf ohne Risiko Neu bei Erwerbsminderungsrenten: Zurück in den Beruf ohne Risiko Fotolia #89056841 ©fotogestoeber
Bei Renten wegen Erwerbsminderung gibt es jetzt die Möglichkeit, auf Probe zu arbeiten. Viele erkrankte Menschen in erwerbsfähigem Alter sind aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage, in Voll- oder Teilzeit zu arbeiten. In diesen Fällen greift die Erwerbsminderungsrente. Seit Anfang des Jahres steht es Rentenbeziehern offen, ihre Erwerbsfähigkeit für ein halbes Jahr auszuprobieren. Die Rente wird in dieser Zeit weiterbezahlt.


Seit Januar 2024 können viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, Job und Rente für sechs Monate kombinieren. Der Anspruch auf Rente bleibt bestehen. Die Probe aufs Exempel soll Betroffene dabei unterstützen, ihre Leistungsfähigkeit einzuordnen: Was kann ich mir zumuten? Was überfordert mich? Die Neuregelung ist damit eine gute Möglichkeit, um zu testen, ob vielleicht sogar eine dauerhafte Rückkehr in den Job denkbar ist. Im Einzelfall und nach frühzeitiger Klärung mit der Rentenversicherung ist es sogar möglich, die Probearbeiten auf sieben oder acht Monate auszuweiten. Gründe könnten beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel, ein Wechsel des Arbeitsbereichs oder auch ein schwankender Verlauf des Eingliederungsversuchs mit positiver Tendenz sein. Zu beachten ist bei der neuen Regelung, dass das Arbeitseinkommen ab einer bestimmten Höhe auf die Rente angerechnet wird.


Bei voller Erwerbsminderung

Anspruch auf diese Rente besteht, wenn Versicherte aufgrund ihrer Erkrankung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die neue Regelung sieht vor, dass die zeitliche Begrenzung der täglichen Arbeitszeit in den sechs Monaten der Probearbeit keine Rolle mehr spielt. Betroffene haben also die Möglichkeit, auszutesten, ob sie vielleicht sogar in Vollzeit erwerbstätig sein können. Die Rente wird in dieser Zeit weiterhin bezahlt.


Wenn eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt

Erkrankte, die pro Tag zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten können, haben Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie ist nur halb so hoch wie die volle Rente. Menschen nach der Erkrankung konnten diese Rente auch schon bisher problemlos mit einem Teilzeitjob kombinieren. Neu ist: Wenn von Betroffenen gewünscht und möglich, können sie probeweise jetzt auch in Vollzeit tätig sein, ohne dass sie auf ihre Rente verzichten müssen.


Arbeit erproben ohne Risiko

Sollte der Versuch, auf Probe zu arbeiten, nicht gelingen, dann wird die Rente unverändert weitergezahlt – und zwar ohne dass es eines neuen Antrags bedarf. Gründe für den Abbruch einer Arbeitserprobung müssen zunächst nicht dargelegt werden. Erst ab dem dritten Versuch erkundigt sich die Rentenversicherung nach den Hintergründen.

Gelingt es, eine Vollzeittätigkeit nach der Probearbeit weiterzuführen, dann entfällt zwar die Erwerbsminderungsrente zukünftig. Aber die für die sechs Monate bereits gezahlte Rente wird nicht zurückgefordert. Streben Betroffene nach der Probearbeit eine Teilzeitarbeit an, wird die volle Erwerbsminderungsrente automatisch von einer teilweisen Rente abgelöst.


Rentenversicherung vorab informieren

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die sich für diese neue Möglichkeit interessieren, sollten ihren Rentenversicherungsträger über den zeitlichen Umfang, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst vorab informieren. Denn wie bisher wird das Arbeitseinkommen auf die Rente angerechnet und es sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt diese zurzeit mindestens bei rund 37.117 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es rund 18.558 Euro jährlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/2024-03-07_erwerbsminderungsrente-probearbeiten.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/em-rente-arbeitserprobung.html

Quellen: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) und Deutsche Rentenversicherung
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