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E-Rezept über die Gesundheitskarte oder E-Rezept-App

E-Rezept über die Gesundheitskarte oder E-Rezept-App E-Rezept über die Gesundheitskarte oder E-Rezept-App AdobeStock #48320699 ©Marco2811
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente in der GKV verpflichtend. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Heilpraktiker*innen sind bisher in dem System nicht vorgesehen.


Das E-Rezept kann von gesetzlich Versicherten Patient*innen über verschiedene Wege genutzt werden: Sie können das E-Rezept mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können in der Arztpraxis auch als Papierausdruck ausgehändigt werden, der einen Rezeptcode enthält. Vertragsärzt*innen, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, können ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept zurückgreifen.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) verwendet. Dazu werden lediglich Kassenärzt*innen von der KBV zugelassen, da darüber unter anderem auch die Abrechnung erfolgt. Dieses Abrechnungssystem erfolgt über andere Kriterien als die Abrechnung durch Heilpraktiker*innen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Ausstellung von E-Rezepten bezieht sich aktuell nur auf Kassenärzt*innen bezüglich des sogenannten „rosa“ Rezepts, das für verschreibungspflichtige Medikamente zu verwenden ist.

Patient*innen der privaten Krankenversicherer verfügen bisher noch nicht über eine Elektronische Gesundheitskarte, die jedoch zur Telematik-Verwendung erforderlich ist. Daher ist eine entsprechende Digitalisierung auch überwiegend noch in Planung bzw. in der Probephase. Erforderlich für das E-Rezept werden dann auch für die Patient*innen der privaten Versicherer zwei Apps sein, eine für die betreffende Krankenversicherung und die E-Rezept-App der gematik.

Für die Rezeptaussteller ist ein relativ hoher Kosten- und derzeit noch hoher Zeitaufwand erforderlich, da die Technik noch nicht einwandfrei funktioniert.

Die notwendige Hard- und Software wird von der gematik vergeben und ist zumindest aktuell nicht für Heilpraktiker*innen vorgesehen. Somit können wir als Heilpraktiker*innen kein E-Rezept ausstellen. Falls sich das in sinnvollem Rahmen ändern sollte, werden wir selbstverständlich unsere Mitglieder dazu informieren.

Bettina Henkel, Ass.jur.
VKHD Beirätin
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