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G-BA reformiert Darmkrebs-Screening und Check up 35

G-BA reformiert Darmkrebs-Screening und Check up 35 G-BA reformiert Darmkrebs-Screening und Check up 35 Pixabay # 563967 © geralt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme Änderungen für das Darmkrebs-Screening beschlossen. Demnach wird das Alter für eine Darmspiegelung für Männer auf 50 Jahre gesenkt. Außerdem hat der G-BA die Gesundheitsuntersuchung „Check-up 35“ reformiert. Der Check up soll nun nur noch alle drei Jahre stattfinden. Zudem sollen Ärzte künftig mehr beraten.

Zur Früherkennung von Darmkrebs können, wie bisher, Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden. Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Darmkrebs-Risiko haben, wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten.

Untersuchungsangebote des organisierten Programms zur Früherkennung von Darmkrebs

Das künftige organisierte Darmkrebs-Screening wird folgende Untersuchungsangebote enthalten:
  •  Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.
  • Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, hat man Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wenn das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen wird, besteht der Anspruch auf eine Früherkennungskoloskopie.
  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde.
  • Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

Nächste Schritte

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger voraussichtlich zum 1. Oktober 2018 in Kraft. Das organisierte Screening-Programm Darmkrebs steht jedoch Versicherten erst zur Verfügung, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) innerhalb von sechs Monaten entschieden hat.

Check-up 35 künftig nur noch alle drei Jahre

Ebenfalls im Juli hat der G-BA die Bestimmungen für die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) überarbeitet. So soll das Untersuchungsintervall für Patienten ab dem 35. Lebensjahr von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Die Untersuchungen sollen zudem künftig stärker auf die Prävention fokussieren. So werden Ärzte angehalten, beim Check-up künftig noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen zu erfassen.

Menschen zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr sollen künftig einmal in diesem Zeitraum Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung haben. Blutuntersuchungen sollen bei ihnen jedoch nur bei einem entsprechenden Risikoprofil durchgeführt werden.

Ferner sieht die Reform vor, dass die Blutuntersuchung um ein vollständiges Lipidprofil erweitert wird: Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceride sollen erfasst werden. Auch eine Impfanamnese gehört künftig zu der Leistung. Das kardiovaskuläre Risiko soll systematisch erfasst werden und der Patient im Anschluss beraten werden. Ärzte brauchen künftig die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf einem speziellen Formular zu erfassen. Die Dokumentation kann in der Patientenakte erfolgen, was den bürokratischen Aufwand verringert.

Auch für diesen G-BA-Beschluss gilt, dass die Bunderegierung erst noch zustimmen muss. Sobald die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist, tritt er in Kraft.

Beschluss zum Darmkrebs-Screening

Beschluss zum Check up 35

Allgemeine Infos zum Check up 35
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