Auch Patienten sollen Verdacht auf Nebenwirkung von Arzneimitteln melden
Auch Patienten sollen Verdacht auf Nebenwirkung von Arzneimitteln melden
Das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit und das Paul Ehrlich Institut bieten schon seit 2016 eine einfache Möglichkeit für Patienten an, Verdachtsfälle zu melden. Das geht über ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular auf der Internetseite des BfArM sowie über einen Meldebogen, mit dem auch per Brief oder Fax Nebenwirkungen beschrieben werden können.
Die Meldungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit, denn um Arzneimittelrisiken möglichst schnell identifizieren zu können, sind die Arzneimittelbehörden auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen. Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker und Pharmaunternehmen sind verpflichtet, solche unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) zu melden. Nun sollen sich auch verstärkt Patienten an dem Meldesystem beteiligen.
Das BfArM informiert im Zusammenhang mit dieser Kampagne auch auf Twitter und über Facebook, wie wichtig das Melden von Nebenwirkungen ist. Patienten werden gebeten, die Packungsbeilage zu lesen und die Anweisungen zur Dosierung und Einnahmedauer von Arzneimitteln zu beachten.
Machen Sie Ihre Patienten auf diese Möglichkeit aufmerksam, wenn diese den Verdacht haben, dass von Ihnen eingenommene Präparate unerwünschte Wirkungen nach sich ziehen.
Die Meldung kann auch über die Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts erfolgen.