Die bundeseinheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern treten am 22. März in Kraft
Die bundeseinheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern treten am 22. März in Kraft
Die bundeseinheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern treten am 22. März in Kraft
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Am 22. März 2018 treten neue, bundeseinheitliche Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern in Kraft. Die Leitlinien wurden vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit den Ländern entwickelt und sollen dem Schutz der Patientinnen und Patienten dienen.
Die Hintergründe
Bereits im Juni 2016 hatte die Gesundheitsministerkonferenz festgestellt, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht den heutigen Anforderungen an die Patientensicherheit nicht mehr genügen. Am 1. Dezember des gleichen Jahres hatte der Bundestag im Rahmen des „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze“ Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ beschlossen. Dabei standen vor allem bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien sowie die Ausdehnung der Gefahrenabwehr auf den einzelnen Patienten im Vordergrund.Im vergangenen Jahr, während bereits an den Gesetzesänderungen gearbeitet wurde, fanden sich in regelmäßigen Abständen Presseartikel, die den Heilpraktiker als Gefahr für die Patientensicherheit sahen. Dabei wurde in nahezu allen Berichten der traurige Einzelfall des biologischen Krebszentrums in Brüggen-Bracht als Beleg für diese Behauptung herangezogen.
Neue Leitlinien jetzt veröffentlicht
Am 22. Dezember 2017 wurden die neuen bundeseinheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern veröffentlicht. Mit ihrem Inkrafttreten am 22. März 2018 ist sicherlich eine Steigerung der Qualität bei den Überprüfungen erreicht. Durch die einheitliche Regelung sind die Überprüfungen jetzt gerechter und unter den einzelnen Bundesländern vergleichbar. Mit der Erweiterung der Gefahrenabwehr auf den einzelnen Patienten steht die Patientensicherheit an oberster Stelle. Auch kann die Überprüfung jetzt sowohl auf invasive Maßnahmen als auch auf Maßnahmen, „die den alternativen Therapieformen zuzurechnen sind“, ausgeweitet werden, sofern der Heilpraktikeranwärter sie als Behandlungsvorschlag nennt.Gerade die Ausübung invasiver Maßnahmen durch den Heilpraktiker stand in letzter Zeit in der Kritik, da hier besondere Anforderungen an die Fertigkeiten gestellt werden. Diese Fertigkeiten können jetzt im Rahmen der mündlich-praktischen Überprüfung festgestellt werden.
Machen Sie die neuen Leitlinien zum Gesprächsthema
Im Zuge wachsender Anforderungen an die Patientensicherheit ist es nur zu begrüßen, dass die Leitlinien in der jetzt vorliegenden Weise überarbeitet wurden. Damit brauchen wir als Heilpraktiker den Vergleich mit anderen Heilberufen nicht zu scheuen. Thematisieren Sie deshalb auch im Kontakt mit Ihren Patienten diese Entwicklung. So können Sie dem in einigen Presseorganen zu findenden negativem Bild des Heilpraktikers aktiv etwas Positives entgegensetzen.Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.
Ralf Dissemond