BAH: Homöopathika nicht pauschal verurteilen
BAH: Homöopathika nicht pauschal verurteilen
Vor dem Hintergrund der Diskussionen um das Gefährdungspotential homöopathischer Arzneien in Amerika (Zahnungsmittel) und Italien, wo zuletzt ein Kind verstarb, als es statt mit Antibiotika mit homöopathischen Arzneimitteln behandelt wurde, schaltet sich jetzt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) in die Diskussion ein.
Homöopathische Arzneimittel dürften nicht pauschal verurteilt werden.
Homöopathische Arzneimittel sind amtlich zugelassen und auf ihre Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit hin geprüft. Sie unterliegen derselben Arzneimittel-Sicherheitsüberwachung wie alle anderen im Verkehr befindlichen Arzneimittel.
„Wie alle anderen Arzneimittel auch, haben Homöopathika therapeutische Grenzen, die jeder verantwortungsvolle Apotheker und Arzt kennen sollte. Homöopathische Arzneimittel sind in Deutschland in aller Regel apothekenpflichtig – und das zu Recht“, so Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH. Der Gesetzgeber stellt mit der Apothekenpflicht sicher, dass eine indizierte Anwendung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen einer heilberuflichen Beratung erfolgt. Ein mögliches Gefährdungspotenzial liegt, wie bei allen Arzneimitteln auch, in einer nicht sachgerechten Anwendung.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) vertritt die Interessen von mehr als 450 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte.
Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH. Auf der Website findet sich die Broschüre „DER ARZNEIMITTELMARKT IN DEUTSCHLAND 2016“, in der auch die Marktzahlen für homöopathische Arzneien zu finden sind.