EU-Parlament lehnt Gesetzesvorschlag zu hormonell wirksamen Chemikalien ab
EU-Parlament lehnt Gesetzesvorschlag zu hormonell wirksamen Chemikalien ab
EU-Abgeordnete lehnen einen Kommissionsvorschlag mit Kriterien zur Bestimmung von hormonschädigenden Stoffen ab, weil er zu viele Ausnahmen für bestimmte Pflanzenschutzmittel, die hormonell wirksam sind, vorsieht. Nun muss die EU-Kommission unverzüglich einen neuen Vorschlag vorlegen.
Nach EU-Recht dürfen Pestizide oder Biozid-Produkte keine endokrine Wirkung auf andere als die angestrebten Arten haben. Um diese Rechtsvorschriften anwenden zu können, benötigt die EU eine Liste wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung von Chemikalien mit endokriner Wirkung. Die EU-Kommission hatte nun einen Vorschlag für diese wissenschaftlichen Kriterien vorgelegt, nach dem die EU-Länder im Juli den Vorschlag der Kommission gebilligt hatten. Mit der Festlegung der Kriterien wäre ein erster Schritt auf dem Weg zu Maßnahmen zur Reduzierung der Chemikalien und zum Schutz der Gesundheit der Bürger getan.
Ein Bericht des UNEP und der WHO bezeichnete nämlich Chemikalien mit endokriner Wirkung als „weltweite Bedrohung“. Er bezieht sich u.a. auf die steigende Tendenz von endokrin-bedingten Störungen bei Menschen und Wildtieren. Nach dem Bericht gebe es mittlerweile Belege dafür, dass die Exposition gegenüber Chemikalien mit endokriner Wirkung schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung (Unfruchtbarkeit, Krebs, Fehlbildungen) hat. Außerdem lägen immer mehr Belege dafür vor, dass sich diese Chemikalien auf die Funktion der Schilddrüse und des Gehirns, Fettleibigkeit und den Stoffwechsel sowie die Insulin-Glukose-Homöostase auswirken.
Parlament lehnt Entwurf wegen der vielen Ausnahmen ab
Das EU-Parlament hat nun aber am 04.10.2017 den Vorschlag der EU-Kommission blockiert, mit dem einige Chemikalien in Pestiziden von der Kennzeichnung als hormonaktive Stoffe ausgenommen worden wären. Die Kommission habe ihr Mandat überschritten, sagen die Abgeordneten, indem sie vorgeschlagen habe, Stoffe von den Identifizierungskriterien auszunehmen, die tatsächlich darauf abzielen, das endokrine System eines Organismus anzugreifen, z. B. bei Schädlingen.
Die nächsten Schritte
Die Europäische Kommission muss nun unter Berücksichtigung der Position des Parlaments eine neue Fassung des Textes erarbeiten.