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SPD-Bundesparteitag soll über Erstattung von Homöopathie entscheiden

SPD-Bundesparteitag soll über Erstattung von Homöopathie entscheiden SPD-Bundesparteitag soll über Erstattung von Homöopathie entscheiden Fotolia #100401354 © alimyakubov

Der SPD-Landesverband Bremen fordert in einem Antrag an den SPD-Bundesparteitag Maßnahmen, die einen Zugang zu homöopathischen Therapien erschweren und das hohe Ansehen der Homöopathie in der Bevölkerung schwächen sollen. Dies würde in letzter Konsequenz zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit, der Arzneimittelvielfalt und zu einer Bevormundung bisher zufriedener Patienten führen. Der VKHD hat deshalb die SPD-Abgeordneten angeschrieben und gebeten, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Konkret heißt es in dem Bremer Antrag, der von der "Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)" der SPD eingebracht wurde: "Transparenz bei homöopathischen Präparaten herstellen: Hinweis auf nicht medizinisch nachgewiesene Wirksamkeit einführen und die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch Krankenkassen nicht weiter zulassen. 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate einzuführen, aus der deutlich wird, dass für die Wirksamkeit von homöopathischen Präparaten keine eindeutigen wissenschaftlichen Nachweise einer Wirksamkeit vorliegen. Die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch die Krankenkassen (mit Beitragsgeldern) ist nicht weiter zuzulassen."

Homöopathie. Es fehlten angeblich wissenschaftliche Belege

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft behaupten in ihrer Begründung des Antrags (S. 79), es gäbe keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Nutzen homöopathischer Arzneimittel. Es sei deshalb wichtig, "dass aus gesundheitspolitischer und verbraucherpolitischer Perspektive Menschen durch zuverlässige Hinweise über die fehlende Wirksamkeit von Homöopathie-Präparaten in die Lage versetzt werden, mögliche Risiken zutreffend einzuschätzen und in ihren Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Die Kennzeichnungspflicht nicht nachgewiesener Wirksamkeit bei homöopathischen Präparaten und ein Verbot freiwilliger Kostenübernahme durch die Kassen werden helfen, die qualifizierte Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten und den Verbraucherschutz zu verbessern."

Der VKHD-Vorstand hat in seinem Schreiben an die SPD-Abgeordneten ausführlich die in der Begründung aufgeführten Argumente widerlegt und die Abgeordneten dazu aufgefordert, dem Antrag nicht zuzustimmen.

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