Mehr als 50 Prozent neuer Medikamente haben keinen Zusatznutzen
Mehr als 50 Prozent neuer Medikamente haben keinen Zusatznutzen
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) überprüft auf Grundlage des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (ANMOG) regelmäßig, welchen Zusatznutzen neue Medikamente gegenüber bereits existierenden haben. Spätestens drei Monate nach Markteintritt der neuen Arznei übersendet das IQWiG seine Bewertung an den G-BA. Von 2011 bis 2015 hat das IQWiG 111 AMNOG-Dossiers bearbeitet. Bei 56 % der geprüften Arzneien konnte kein Zusatznutzen festgestellt werden.
Seit 2011 regelt das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), welchen Betrag die gesetzlichen Krankenkassen für ein neu zugelassenes Medikament erstatten. Die Hersteller müssen einen Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Diesen überprüfen das IQWiG und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Erst danach können Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die pharmazeutischen Hersteller die Erstattungsbeträge aushandeln.
Von 2011 bis September 2015 hat das IQWiG 111 AMNOG-Dossiers bearbeitet und 117 Bewertungen erstellt, denn in sechs Dossiers waren jeweils zwei verschiedene Indikationen zu bewerten. Zu 32 Dossiers hat das IQWiG Addenda erstellt, weil Unterlagen nachgereicht werden mussten oder der G-BA die Bewertung zusätzlicher Aspekte angefordert hatte. Insgesamt hat das Institut 51-mal (44 %) einen Zusatznutzen festgestellt und 66-mal (56 %) keinen. Bei 22 Arzneien war der Zusatznutzen dabei nur gering oder nicht quantifizierbar. In Summe also ein erschreckendes Bild, das sich hier für bereits zugelassene Medikamente ergibt.
Die Darstellung des IQWiG finden Sie hier.