Homöopathische Nosoden: Sicherheit alleine reicht nicht
Homöopathische Nosoden: Sicherheit alleine reicht nicht
Seit Jahren berichten wir wiederholt über die rechtliche Situation von Nosoden. Patienten bekommen Nosoden noch vereinzelt in der Apotheke, aber auch das immer seltener. Der Grund: Die Rahmenbedingungen der Herstellung haben sich dramatisch verändert. Bis europäische Richtlinien und Gesetze einmal bei den betroffenen Menschen angekommen sind, ist es für Änderungen Jahre zu spät. Das „Anwenderbündnis zum Erhalt homöopathischer Arzneimittel“ (AEHA) fordert deshalb ein praxisnahes Sicherheitskonzept für Nosoden.
Ein Gesetzentwurf vom 24.2.2016 zur Implementierung zweier EU-Richtlinien in drei deutsche Gesetze ist im Grunde nur ein weiterer Nagel an einem schon verschlossenen Sarg: Denn seit der Geschäftsaufgabe von Staufen-Pharma im Dezember 2015 stellt kein deutscher Hersteller mehr Nosoden aus humanen Ausgangsstoffen her. Ein ganzes Geflecht von Gesetzen und Bestimmungen, das auf die Sicherheit konventioneller Arzneimittel, auf Spenden von Blut und Körpergewebe, Transplantationen, Impfstoffe, Krankenhaushygiene und Ähnliches ausgelegt ist, berücksichtigt nicht oder allenfalls unzureichend, dass Nosoden üblicherweise gar nicht im stofflichen Bereich angewendet werden.
Die Anwender fordern daher schon lange ein praxisnahes Sicherheitskonzept für Nosoden: Arzneimittelsicherheit durch validierte Mehrglasverdünnung ab C12.
Diese Forderung wiederholte das Anwenderbündnis, dem der VKHD angehört, auch in seiner Eingabe an das Bundesgesundheitsministerium zum aktuellen Gesetzentwurf. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Eine nähere Darstellung der allgemeinen Lage finden Sie auf der gesamten Website des „Anwenderbündnis zum Erhalt homöopathischer Arzneimittel“ (AEHA).