Neue Impfempfehlungen der STIKO
Neue Impfempfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat einige Impfempfehlungen aktualisiert. Die Änderungen betreffen das Impfschema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, die Meningokokken-B-Impfung, die Gelbfieberimpfung und die passive Immunisierung gegen Windpocken. Zudem hat die STIKO die Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet. Diese Änderungen sollten Sie kennen, damit Sie im Patientengespräch angemessen beraten und reagieren können.
Bei der Pneumokokken-Impfung sollen Säuglinge zukünftig drei statt bisher vier Impfstoffdosen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten, im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (sogenanntes 2 1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung empfiehlt die Kommission, die einzelnen Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter zu geben. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten, die für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend sei. Das 2 1-Schema habe den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen, so die STIKO. Neue Daten zur Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas hätten die Änderung möglich gemacht. Eine Ausnahme stellen die Frühgeborenen dar, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren worden sind. Für sie wird unverändert das 3 1-Schema empfohlen, da in der Impfstoff-Zulassung die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt ist. Die Frühgeborenen sollen daher wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten erhalten.
Keine generelle Impfempfehlung bei Meningokokken
Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Für eine generelle Impfempfehlung sei es hier zu früh, da die bisherigen Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz noch nicht ausreichend seien. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine Impfung gegen Meningokokken B (sogenannte Indikationsimpfung). Die Entscheidung darüber müsse der behandelnde Arzt nach individueller Risikoabschätzung fällen, da das Risiko an einer invasiven Meningokokken-B-Infektion zu erkranken, je nach Grundkrankheit unterschiedlich hoch sei.
Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischimpfung mehr. Die Änderung sei möglich geworden, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen haben.
Varizella-Zoster-Immunglobuline sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpocken-Infektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden konnte. Hier hat die STIKO ihre Empfehlung erweitert, hinsichtlich des Personenkreises (Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger) und des Zeitraums der Anwendung (bis zu 10 Tage nach Erregerkontakt).
Redaktionell überarbeitete Maser-Impfempfehlungen
Zudem hat die STIKO die Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet. Waren Impfindikationen für bestimmte Situationen (zum Beispiel Ausbruchsgeschehen, Aufnahme in eine Kita) bisher nur im Fließtext erwähnt, so wurden die Empfehlungen nun übersichtlich in Tabellen aufgelistet.
Die aktuellen Impfempfehlungen sind im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 veröffentlicht. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen sind in den Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37 erschienen.