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Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen Früherkennungsuntersuchungen Fotolia 8648465 © Monkey Business

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder neu geregelt. Neu sind u.a. die stärkere Berücksichtigung der Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson sowie eine aus dem Dokumentationsheft herausnehmbare Karte, mit der Eltern nachweisen können, dass ihr Kind an den U-Untersuchungen teilgenommen hat, ohne dass sie vertrauliche Informationen weitergeben müssen.

Früherkennungsmaßnahmen für Kinder

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben gemäß § 26 SGB V Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden. Die Früherkennungsmaßnahmen werden in festgelegten Abständen als ärztliche Untersuchungen U1 bis U9 sowie als spezifische Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt. Die Kinder-Richtlinie wird immer wieder geändert und erweitert. Beispielsweise wurden das Neugeborenen-Hörscreening oder die Untersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation eingeführt.

Störungen in Eltern-Kind-Beziehung können prägend sein

Die aktuelle Änderung berücksichtigt verstärkt das Verhältnis von Kind zu den primären Bezugspersonen. „Störungen in der Eltern-Kind-Interaktion können zu Störungen in der Entwicklung mit emotionaler Unter- oder Überforderung des Kindes, aber auch zu mangelndem Schutz, mangelnder Pflege bis hin zu manifester oder drohender Vernachlässigung und/oder Misshandlung durch die Eltern führen. Die Beobachtung solcher Auffälligkeiten durch den Kinderarzt kann von hohem präventivem Wert in Hinblick auf das Kindeswohl sein“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Neu: Teilnahmekarte im „gelben Heft“

Im Kinder-Untersuchungshef, werden die Befunde der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 von den Ärzten dokumentiert. Das sogenannte „Gelbe Heft“ erhalten die Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder der Hebamme. Zukünftig wird es eine herausnehmbare Teilnahmekarte beinhalten, mit der die Eltern ihre Fürsorge für das Kind gegenüber Dritten, beispielsweise Kindergärten, nachweisen können, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes weitergeben zu müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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