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Freitag, 28 Mai 2021 14:25

Es geht mit dem Beruf der Heilpraktiker*innen weiter

Das Bundesgesundheitsministerium hatte letztes Jahr ein Gutachten bei dem Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Christof Stock, zur Beurteilung von Veränderungen zum Heilpraktiker-Beruf in Auftrag gegeben.

Dieses Gutachten liegt nun vor. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Rechtsgutachten_Heilpraktikerrecht_April_2021.pdf)

Nach erster Durchsicht des Gutachtens können wir zu der wesentlichen Frage nach dem Weiterbestand des Berufs der Heilpraktiker*innen schon einmal Entwarnung geben. Wie wir bereits erwartet haben, ist auch nach Prof. Stock die Abschaffung des HP-Berufs unter Einhaltung des Verfassungsrechts so gut wie nicht möglich. Denn eine solche Maßnahme würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Heilpraktiker*innen und aus Sicht der Patient*innen die Einschränkung ihres Rechts auf Selbstbestimmung, zugunsten der Sicherheit der Patient*innen der Heilpraktiker*innen bedeuten. Der Gutachter geht zutreffend davon aus, dass Patient*innen nicht pauschal die Absicht der Selbstschädigung unterstellt werden kann. Umso mehr sei ein solcher Eingriff mit Fakten zu belegen und mit dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen. Würde man zu einer anderen Einschätzung gelangen, ließe dies den Verdacht der Willkür aufkommen. Ausreichende objektive Fakten, die eine Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme begründen könnten, liegen nicht vor.

Insgesamt handelt es sich bei dem Gutachten um ein umfassendes, sehr ausführliches Werk., Sobald wir die diversen dort aufgeworfenen Themen und Vorschläge eingehend auf mögliche Auswirkungen und eventuelle Chancen, besonders auch für die homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker, analysiert haben, werden wir eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

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