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Montag, 22 Juli 2024 20:53

Landesärztekammer Baden-Württemberg streicht Homöopathie aus der Weiterbildung

Eine Stellungnahme des Verbands klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.

Am 20. Juli 2024 entschied die Landesärztekammer Baden-Württemberg, dass es im Landesverband keine Weiterbildungsangebote zur Homöopathie mehr geben soll. Die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ wird künftig nicht mehr neu verliehen. Ärzt*innen, die diese Zusatzbezeichnung bereits tragen, können sie vorerst weiterhin behalten.

Heilpraktiker*innen sind von dieser Entscheidung natürlich nicht unmittelbar betroffen. Dennoch möchten wir – der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD), als Heilpraktiker-Berufsverband – dazu wie folgt Stellung beziehen:
Die Versorgung von Patient*innen mit Homöopathie durch dafür qualifizierte Therapeut*innen entspricht nicht nur dem Wunsch der Bevölkerung, wie entsprechende Erhebungen wiederholt nachgewiesen haben. Sie kann auch angesichts der aktuellen Herausforderungen für die medizinische Versorgung ein wichtiger Baustein für die Behandlung zahlreicher gesundheitlicher Beschwerden sein. Für die Sinnhaftigkeit, sie in die medizinische Grundversorgung zu implementieren (wie es beispielsweise in der Schweiz der Fall ist), sprechen nicht zuletzt wissenschaftliche Daten. Erkenntnisse v.a. aus der Grundlagen- und Versorgungsforschung liefern eindeutige Belege für eine spezifische Wirksamkeit potenzierter Arzneien. Dazu kommt die interne Evidenz auf Grundlage der Erfahrungen der homöopathisch arbeitenden Therapeut*innen.

Angesichts der sich daraus ergebenden Gesamt-Evidenz für die homöopathische Therapie ist es unverständlich, dass die grundsätzliche Therapiefreiheit von Ärzt*innen, in jedem Einzelfall eine angemessene Therapieentscheidung treffen zu können, mit der Streichung der Homöopathie-Weiterbildung, wenngleich nicht verboten, so doch deutlich eingeschränkt wird.

Aus diesen Gründen halten wir die Streichung der Homöopathie aus den ärztlichen Weiterbildungsordnungen für falsch und plädieren für ein Umdenken bei den zuständigen Ärztekammern. Den Forderungen, wie sie von einer Gruppe von Ärzt*innen in einem offenen Brief an die LÄK gerichtet wurden (siehe: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/aerztegruppe-fuer-erhalt-der-homoeopathie/) schließen wir uns ausdrücklich an. Allerdings weisen wir Äußerungen, die suggerieren, dass eine qualifizierte Patientenversorgung außerhalb der Ärzteschaft nicht stattfindet, als unbegründet zurück.

Selbstverständlich bedarf es für die Anwendung der Homöopathie einer medizinischen Expertise, über die in Deutschland Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen verfügen. Angehörige dieser Berufsgruppen sind befähigt und legitimiert, in jedem Behandlungsfall zu entscheiden, ob angesichts der klinischen Gegebenheiten beispielsweise eine homöopathische Behandlung als alleinige oder ergänzende Therapiemethode zum Einsatz kommen kann. Ebenso wichtig sind aber auch exzellente Kenntnisse der homöopathischen Methodik, der ein komplexes und herausforderndes therapeutisches Konzept zugrunde liegt. Eine verantwortungsvolle Ausübung der Homöopathie setzt eine entsprechende fachspezifische Aus- und kontinuierliche Weiterbildung voraus. Aus diesem Grund befürworten wir entsprechende Qualitätskriterien, wie sie von der Stiftung Homöopathie-Zertifikat, der Qualitätskonferenz des BKHD sowie in Gestalt des Homöopathiediploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) existieren.

Den homöopathisch arbeitenden ärztlichen Kolleg*innen wünschen wir, dass es gelingt, die Homöopathie in künftigen Weiterbildungsordnungen wieder zu verankern.

Ulm, 22.07.2024
Vorstand und Beiräte des VKHD

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