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Warum listet das LVKH nicht einfach Leistungen und Gebühren in einer kurzen, übersichtlichen Tabelle auf?

Eine Leistungs-Kosten-Tabelle mit fixen Gebühren als Bestandteil des LVKH wäre auf den ersten Blick übersichtlicher. Allerdings kann von Seiten des Verbandes keine diesbezügliche Vorgabe gemacht werden, da dies kartellrechtlich problematisch wäre. Daher enthält das LVKH Gebührenspannen, die sich aus den in Umfragen ermittelten Durchschnittswerten ergeben haben. Das soll Sie nicht daran hindern, eine praxiseigene Tabelle mit Ihren eigenen, selbst kalkulierten Sätzen herauszugeben.

Sinn und Ziel des LVKH ist eine transparente Außendarstellung der vom Heilpraktiker erbrachten Leistungen und üblicher Vergütungen im Sinne des BGB in Anlehnung an das GebüH. Das LVKH soll in der Kommunikation mit Patienten und Leistungsträgern aufzeigen, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien die Behandlung erfolgt. Daher ist das LVKH, neben eindeutigen Leistungsbeschreibungen, auch eine Art „Checkliste“ für Behandlungsabläufe.

Durch die transparente Darstellung des Behandlungsverlaufs wird auch dem Verlangen nach Schutz des Patienten Rechnung getragen.