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Donnerstag, 02 April 2020 10:33

Was kann ich tun, wenn mich die Corona-Krise existenziell bedroht?

Seit dem 30.03.2020 bis zum 31.05.2020 können Corona-Soforthilfen beantragt werden:

Wer kann wo und wie einen Antrag stellen?

Antragsberechtigte

Unter anderem Angehörige der Freien Berufe, also auch Heilpraktiker*innen.

Höhe des Zuschusses

Bei bis zu 5 Beschäftigten kann ein einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragt werden.

Erforderliche Nachweise

Sie müssen online wahrheitsgemäß versichern, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, und sich Ihre Praxis nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden hat (Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen).

Steuerliche Berücksichtigung des Zuschusses

Erst in der Steuererklärung für 2020, also in 2021 und nur, wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde.

Antragstellung

Zuständig sind die jeweiligen Bundesländer. Eine Übersicht finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

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