Meldepflicht und Behandlungsverbot
Freitag, 20 März 2020 16:27
Meldepflicht und Behandlungsverbot
Da jeder Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus Covid-19 meldepflichtig ist, ebenso wie natürlich jeder gesicherte Erkrankungsfall, ist Heilpraktiker*innen die Behandlung dieser Menschen, auch bereits bei Verdacht, nach § 24 IfSG (Infektionsschutzgesetz) untersagt.
Die Meldung muss an das Gesundheitsamt gehen, in dessen Bezirk sich die betroffene Person derzeitig aufhält oder zuletzt aufhielt. Das zuständige Gesundheitsamt und dessen Kontaktdaten können Sie mit Hilfe des RKI-Postleitzahltools https://tools.rki.de/PLZTool/ ermitteln. Bei den Gesundheitsämtern erhalten Sie auch die entsprechenden Meldeformulare.