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Wie rechne ich Leistungen ab, die im LVKH so nicht enthalten sind?

Sie verwenden eine Leistungsbeschreibung des GebüH. Wann immer Sie eine nicht aus dem LVKH stammende Leistungsbeschreibung verwenden, lassen Sie die Spalte „LVKH-Ziffer“ in Ihrer Rechnung bitte unbedingt leer, und Sie schreiben in das Feld mit der Leistungsbeschreibung gut sichtbar „vergleiche GebüH Ziffer XY“. Auf diese Weise können Sie beispielsweise auch Hausbesuche und Nachtzuschläge abrechnen.