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Das GebüH ermöglicht bei Ziff. 2 einen Zeitfaktor – bringt das LVKH da nicht Nachteile?

Die beim GebüH mögliche Multiplikation der Ziff. 2 mit einem Zeitfaktor scheint auf den ersten Blick einen günstigeren Abrechnungsrahmen zu bieten. Allerdings erkennen weder die meisten Leistungsträger der PKV noch Beihilfe den Zeitfaktor als verbindliche Erstattungsgrundlage an. 

Das LVKH stellt mit den aus Honorarumfragen und Recherchen zu freiberuflicher Tätigkeit ermittelten Werten endlich transparente Informationen zu üblichen Vergütungen bereit.