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Leserfang des Bundesministeriums für Gesundheit auf Kosten von Heilpraktikern?

Leserfang des Bundesministeriums für Gesundheit auf Kosten von Heilpraktikern? Leserfang des Bundesministeriums für Gesundheit auf Kosten von Heilpraktikern? Fotolia #203292470 © gearstd
Unter der Überschrift „Mehr Sicherheit für Patienten“ veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei Facebook den Post: „Heilpraktiker brauchen künftig eine Erlaubnis, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen wollen“. Dabei ging es um einen Gesetzentwurf, der verhindern soll, dass sich die Arzneimittelskandale der vergangenen Monate wiederholen. Wir fragen das BMG: Was soll die unangemessene Verunglimpfung unseres Berufsstands in diesem Kontext?

Als Konsequenz auf das Versagen der Arzneimittelüberwachung in den Ländern, wie im Fall Lunapharm um gestohlene Arzneimittel aus griechischen Krankenhäusern, sowie auf die Betrügereien eines Bottroper Apothekers mit Krebsmedikamenten will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ bestehende Lücken in der Arzneimittel-Überwachung schließen und für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sorgen. Wie das BMG erklärt, soll der Bund künftig bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten mehr Befugnisse bekommen. Auch die Arzneimitteltherapie soll im Sinne der Patientensicherheit verbessert werden. Dazu wird unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft. Auch die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker soll nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein.

All diese Aspekte soll das neue Gesetz ändern, und zu recht. Was seltsam anmutet ist, dass das BMG in einem Facebook-Post zu diesem neuen Gesetz ausgerechnet auf die Heilpraktiker abzielt. Natürlich bezieht sich das BMG auf den Fall in Brüggen-Bracht, bei dem ein Heilpraktiker angeklagt ist, den Tod von drei Patienten verschuldet zu haben. Und natürlich ist das nicht zu entschuldigen. Aber im Vergleich zum Ausmaß der anderen Arzneimittelskandale und der vielen Arzneimitteltoten in Deutschland (ca. 30.000-50.000 pro Jahr) steht die Anprangerung unseres Berufsstands doch in keinem Verhältnis. Was hat das BMG denn da wohl angetrieben? Ist es Effekthascherei um die Leser bei Facebook? Denn auf der Website des BMG wird eigentlich ausführlich und sachlich über den wahren Hintergrund des Gesetzes berichtet.

Und viele von Ihnen mögen sich wundern, dass die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Heilpraktiker nun abgeschafft werden soll. Waren Sie nicht auch der Meinung, dass Heilpraktiker verschreibungspflichtige Medikamente weder verschreiben noch anwenden dürfen? Dem ist auch so. Das Gesetz schließt lediglich eine kleine Lücke im Arzneimittelgesetz, die der § 13 offen ließ und die kaum jemand kannte. Die Lücke wurde nun geschlossen, ohne dass das wirkliche Auswirkungen auf unseren Berufsstand hat. Es bleibt dabei: Verschreibungspflicht bedeutet ärztliche Verschreibung - mit der bekannten Ausnahme der Notfallmedikation für Heilpraktiker.

Doch warum stellt das BMG unseren Berufsstand in diesem Kontext bei Facebook in den Fokus? Von einem Ministerium fordern wir schon mehr Neutralität und auch Fairness.

Hier geht es zur Website des BMG, auf der der Referentenentwurf erläutert wird.
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