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Die in der Honorarumfrage ermittelten Durchschnittswerte liegen unter den betriebswirtschaftlichen Empfehlungen – wie kann ich da eine Praxis führen?

Das LVKH informiert über die „üblichen Vergütungen“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB, die durch eine Umfrage als Durchschnittswerte ermittelt wurden. Das LVKH informiert ebenso über betriebswirtschaftliche Faktoren und besondere Umstände, die abweichende und durchaus höhere Gebühren begründen können. Die Gestaltung des praxiseigenen Honorarrahmens bleibt ganz in der Verantwortung der einzelnen Heilpraktikerin und des einzelnen Heilpraktikers. Die Patienten sind freilich über den ungefähr zu erwartenden Abrechnungsrahmen aufzuklären.