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Gefährdet das LVKH das GebüH?

Das GebüH ist gefährdet, und zwar gerade weil es seit Jahrzehnten nicht überarbeitet wurde und im Wesentlichen Gebühren enthält, die schon 1977 festgelegte wurden. Die Unangemessenheit des GebüH und sein mangelnder Informationswert über die von Patienten zu erwartenden Gebühren war im November 2009 Gegenstand des Urteils eines Bundesgerichtes (BVerwG 2 C 61.08).

Der Vorwurf, das LVKH gefährde das GebüH, ist daher unbegründet. Wir streben mit anderen Heilpraktikerverbänden gemeinsame Lösungen an, um Qualitätsstandards zu dokumentieren, die Gebührenberechnung transparent zu gestalten und die politisch-rechtlichen Grundlagen unseres Berufs zu stabilisieren.